Präambel
Die KONTENT GmbH, nachfolgend KONTENT genannt, ist ein kommerzieller Anbieter verschiedener internetbezogener Dienste aus dem Bereich Webhosting und Domains. Zunächst folgen Regelungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit KONTENT Anwendung finden, sodann diejenigen Regelungen, die abhängig von den durch den Kunden gewünschten Diensten sind.
A. Allgemeine Bedingungen für alle erbrachten Leistungen
§1. Geltungsbereich
§ 1.1.
KONTENT erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der auf der unter "http://www.KONTENT.com" abrufbaren Website zu findenden Leistungsbeschreibungen und etwaiger Zusatzbedingungen, auf die der Kunde jedoch im Zusammenhang mit den durch den Kunden gewünschten Leistungen ausdrücklich hingewiesen wird.
§ 1.2
Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
§ 1.3
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 1.4
KONTENT ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine Änderung darf nur über ein Erklärungsfiktion eingeholt werden, wenn die Änderung keine Benachteiligung des Kunden mit sich führt. Außerdem müssen Änderungen der Rechtssprechung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der KONTENT oder Gesetzesänderung der Grund für eine AGB-Änderung sein. Der Kunde wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderung informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen vier Wochen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, KONTENT ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich nach § 3 der AGB zu kündigen.
§2. Leistungen / Änderungen des Leistungsangebots / Preisänderungen
§ 2.1
Die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste finden sich neben diesen AGB auf der Website unter "http://www.KONTENT.com". Bei allen angebotenen Leistungen gilt, dass eine Erreichbarkeit der seitens KONTENT vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an externe Netzbetreiber lediglich bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel geschuldet ist. Für die Nutzung der Dienste ist jedoch auch die Funktionalität fremder Netze und Technik erforderlich, auf die KONTENT keinen Einfluss hat.
§ 2.2
KONTENT behält sich vor, Änderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren weitere Erbringung. KONTENT ist berechtigt, diese Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden darauf ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.
§ 2.3
Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steigen, ist KONTENT berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Dem Kunden wird dies vier Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§3. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung
§ 3.1
Der Vertrag zwischen KONTENT und dem Kunden kommt durch die Annahme des Kundenantrages durch die KONTENT zustande. Der Kundenantrag wird durch den Kunden durch die Auswahl des jeweiligen Leistungsangebotes auf der Internetseite www.KONTENT.com bestimmt. Die Leistungsbeschreibungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen KONTENT und dem Kunden.
§ 3.2
Minderjährige dürfen die von KONTENT angebotenen Dienste nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen. Diese unterschriebene Zustimmung ist an KONTENT zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus.
§ 3.3
Die Vertragsdauer für die einzelnen Angebote und Dienstleistungen, die Vertragsbestandteil werden, ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Betrifft die Kündigung lediglich gebuchte Zusatzdienstleistungen, kann dies über die Website erfolgen. Die Kündigung einer Domain ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch KONTENT gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Hiervon bleibt das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt. Auf Paragraf 4 und 5 dieser AGB wird hingewiesen.
§ 3.4
Sind mehrere Domains und etwaige Zusatzdienstleistungen und/oder einzelne Zusatzdienstleistungen ohne Domain vertragsgegenständlich, so bleibt es dem Kunden unbenommen, die Kündigung auf einzelne Domains und/oder Zusatzdienstleistungen zu beschränken.
§ 3.5
Es steht dem Kunden frei, weitere Domains und Zusatzdienstleistungen auch nach erfolgter Konnektierung einer Domain zu bestellen. Die Vertragslaufzeit der Zusatzdienstleistung wird sodann an die der zugehörigen Domain angepasst. Bei mehreren Domains sind jedoch unterschiedliche Laufzeiten möglich.
§ 3.6
Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität der Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienstleistungen und/oder einzelner Zusatzdienstleistungen eingestellt, es sei denn, die vorliegenden AGB treffen eine abweichende Regelung.
§ 3.7
KONTENT ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an Domains bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen aus dem geschlossenen Vertrag geltend zu machen.
§ 3.8
Sofern der Kunde nicht vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die Übertragung der Domain zu einem anderen Anbieter vollzogen oder die Löschung der Domain gegenüber KONTENT beantragt hat, teilt die KONTENT der Vergabestelle und/oder dem Registrar mit, dass sie die Domain von der KONTENT nicht über den aktuellen Zeitraum hinaus betreut wird. Das kann zu Folge haben, dass die Domain von der Vergabestelle zur Neuregistrierung freigegeben wird. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen KONTENT oder die involvierten Registrierungsstellen.
§ 3.9
Der Vertrag zwischen KONTENT und dem Kunden endet automatisch mit einem abgeschlossenen Providerwechsel oder der Beauftragung der Löschung der Domain, sofern der Vertrag keine weiteren Zusatzdienstleistungen beinhaltet. Sofern der Kunde vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Domain auf einen anderen Provider überträgt bzw. löscht, ist dennoch für die Restvertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung geschuldet. Etwaig gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
§ 3.10
Für den Fall, dass der Kunde nicht jährliche Zahlungen an die KONTENT als Zahlungsmöglichkeit gewählt hat und stattdessen Zahlungen im Voraus über eine vom Kunden gewählten Zeitraum leistet, so gilt im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages folgendes:
KONTENT bleibt vorbehalten, dem Kunden eine Gutschrift über den bei Vertragsbeendigung bestehenden Guthabenbetrag des Kunden zu erteilen, die auf andere Forderungen der KONTENT mit dem gleichen Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen verrechnet werden kann. Im Falle der vorzeitigen Kündigung einer Zusatzdienstleistungen zur Domain bleibt es der KONTENT vorbehalten, dem Kunden eine Gutschrift über den bei Vertragsbeendigung bestehenden Guthabenbetrag des Kunden zu erteilen, die auf andere Forderungen der KONTENT mit dem gleichen Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen verrechnet werden kann. Dies gilt nicht, soweit der Kunden ausdrücklich einem solchen Vorgehen widerspricht.
§4. Pflichten des Kunden
§ 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und während der Vertragsdauer Änderungen dieser Daten unverzüglich gegenüber KONTENT mitzuteilen. Jedenfalls hat eine solche Mitteilung binnen zwei Wochen nach einer entsprechenden Aufforderung durch KONTENT zu erfolgen. KONTENT ist berechtigt, einen Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Legitimationspapiers zu verlangen. KONTENT verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung des Nachweises nach erfolgter Verifikation der Anschrift. Sollte eine Vernichtung aufgrund der Art der Übermittlung per E-Mail nicht möglich sein, wird KONTENT die entsprechenden Daten vor dem Zugriff Dritter schützen und intern für die weitere Verwendung sperren.
§ 4.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen die in den Kontaktdaten genannte E-Mail-Adresse aufzurufen und dorthin durch KONTENT übermittelten E-Mails abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von KONTENT zu ermöglichen, da auf diesem Wege für die Vertragsdurchführung wichtige Informationen übermittelt werden.
§ 4.3 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die von ihm gewünschte Konnektierung einer Domain nicht in Rechte etwaiger Dritter eingreift. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Strafrecht. Es ist ausschließliche Pflicht des Kunden, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats, zu informieren. KONTENT übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
§ 4.4 Der Kunde wird zudem mit oder unter den ihm von KONTENT zur Verfügung gestellten Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Dies schließt das Verbot der Versendung unaufgeforderter Massen-E-Mails ein. In besonderem Maße sind von dem vorgenannten Verbot nach § 4.4 Satz 1 betroffen:
- Pornografische oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw. im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich nachhaltig zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist vom Kunden mittels geeigneter technischer oder sonstiger Vorkehrungen Vorsorge zu treffen, damit eine Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
- Links- oder rechtsextremistische Propaganda, insbesondere Schriften oder Inhalte; die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und/oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.
- Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten (Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch Dritte.
§ 4.5 Der Kunde ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten Dienste verpflichtet. Dies schließt ein das Internet-Angebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers (CGI-Skripe, Datenbankabfragen, usw.) und eine damit verbundene hohe Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder Ähnliches vermieden wird. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall auffordern, unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat KONTENT spätestens 14 Tage im Voraus zu informieren, wenn er ein stark erhöhtes Transfervolumen bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für eine Website).
§ 4.6 Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und / oder Daten unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.
§ 4.7 Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, hat er diese geheim zu halten. Gibt der Kunde diese Informationen an Dritte weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich, so haftet er für die bei KONTENT entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich gegenüber KONTENT anzuzeigen.
§ 4.8 Der Kunde ist weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden gegenüber KONTENT unverzüglich anzuzeigen.
§ 4.9 Weitere Verpflichtungen des Kunden ergeben sich aus den Bestimmungen zu den vom Kunden in Anspruch genommenen Diensten (Besondere Bedingungen).
§5. Folgen von Vertragsverletzungen und Rechtsverletzungen des Kunden / Rechte von KONTENT
§ 5.1 Sperrung bei Rechts-oder Vertragsverletzungen
KONTENT behält sich vor, den Zugriff auf Inhalte (Web-Umleitung, Website), die möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. Insbesondere die Verletzung der in §§ 4.3, 4.4, 4.6 und 4.7 genannten Verpflichtungen berechtigt KONTENT, den Kunden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen. Für das Recht zur Nutzungsunterbindung und/oder Sperre der Dienste nach § 4.4 ist jedenfalls ein dringender Tatverdacht ausreichend. Einem dringenden Tatverdacht gleichzustellen ist ein entsprechendes Votum einer anerkannten Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle für das Internet oder eines Rechtsanwaltes. Im Falle des § 4.3 ist die Inkenntnissetzung eines Betroffenen und/oder Rechteinhabers ausreichend für eine Nutzungsunterbindung und/oder Sperre der Dienste.
§ 5.2 Sperrung bei Anlass zur außerordentlichen Kündigung
KONTENT ist in jedem Fall berechtigt, eine Nutzungsunterbindung / Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Dem Kunden steht jederzeit der Gegenbeweis offen.
§ 5.3 Sperrung bei Zahlungsverzug des Kunden
Sofern der Kunde mit offenen Forderungen nach Ablauf der in der zweiten schriftlichen Mahnung gesetzten Frist in Verzug ist, steht KONTENT das Recht zu, die vom Kunden bezogenen Dienste zu sperren. Dies berührt die Vergütungspflicht für diesen Zeitraum nicht.
§ 5.4 Vertragsstrafe / Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in §§ 4.3, 4.4, 4.6 und 4.7 genannten Pflichten an die KONTENT eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Selbstverständlich ist es dem Kunden jederzeit möglich, nachzuweisen, dass der Schaden im Einzelfall niedriger war. Dann ist der Kunde auch nur zur Zahlung des niedrigeren Betrages verpflichtet. Weitere Rechte und insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe unberührt, werden jedoch in voller Höhe auf den zusätzlich geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 5.5 Außerordentliche Kündigung
KONTENT behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in §§ 4.3, 4.4, 4.6 und 4.7 genannten Pflichten verstößt.
§6. Rechtsstreitigkeiten und Freistellung
§ 6.1
Sofern Dritte wegen behaupteter Rechtsverletzungen des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Dienst gegen KONTENT vorgehen, ist der Kunde verpflichtet, KONTENT und ihre Mitarbeiter von etwaigen Schäden freizustellen, sofern er den zugrundeliegenden Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen ein.
§ 6.2
Ebenso stellt der Kunde involvierte Dritte (beispielsweise ICANN und involvierte Registries und Registrare) und dort beteiligte natürliche Personen frei.
§ 6.3
Diese Freistellungsvereinbarung behält ihre Gültigkeit über die Vertragsdauer hinaus für weitere drei Jahre.
§ 6.4
Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nach § 6.1 ist KONTENT berechtigt, seine Leistungen im Hinblick auf den betreffenden Dienst einzustellen.
§7. Vergütung / Zahlungsweise / Zahlungsverzug / Mahnschreiben
§ 7.1
Die Preise für die vertragsgegenständlichen Leistungen werden dem Kunden auf den einzelnen Angebotsdetailseiten angegeben. Während des Bestellablaufs werden die Preise jederzeit angezeigt und vor Abschluss der Bestellung dargestellt.
§ 7.2
Vergütungen sind im Voraus für den im Rahmen des Angebotes genannten Abrechnungszeitraum zu zahlen, es sei denn, es handelt sich um nutzungsabhängige Gebühren.
§ 7.3
Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Verlangt der Kunde eine Rechnung per Post, so ist die KONTENT berechtigt, hierfür pro Rechnung 1.50 € zu erheben.
§ 7.4
Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb von 10 Tagen auf eines der Konten der KONTENT zu erfolgen, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Der Betrag ist sofort fällig. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden die Zahlung nach Satz 1 leistet und in der dem Kunden übermittelten Rechnung keine andere Zahlungsfrist genannt wird.
§ 7.5
Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist die KONTENT bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die KONTENT entstehen. Die Einzugsermächtigung gilt immer nur für den explizit vereinbarten Vertrag. Bestehen zwischen KONTENT und dem Kunden mehrere Verträge, ist KONTENT nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden berechtigt, Forderungen aus einem Vertragsverhältnis unter Nutzung der Einzugsermächtigung aus einem anderen Vertrag einzuziehen.
§ 7.6
Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Selbstverständlich ist es dem Kunden jederzeit möglich, nachzuweisen, dass die angefallen Zinsen niedriger waren. Dann sind ist der Kunde auch nur zur Zahlung des niedrigeren Zinsbetrages verpflichtet.
§ 7.7
Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§ 286 BGB) ein Betrag von brutto € 3,00 [in Worten: drei EURO] vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
§ 8.1
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt worden sind.
§ 8.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn der vorhandene Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Zurückhaltungsrecht durch den Kunden als ausgeschlossen.
§9. Gewährleistung
Die Gewährleistung von KONTENT ist zunächst auf die Wiederholung von Anmeldevorgängen und auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt dies wiederholt fehl, so leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf.
§10. Haftungsbeschränkung für KONTENT
§ 10.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet KONTENT stets unbegrenzt. Gleiches gilt für eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10.2
Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von KONTENT auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet KONTENT nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10.3
Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt deren § 44a TKG in jedem Fall unberührt von den vorstehenden Haftungsregelungen nach § 10.1 und § 10.2 unberührt.
§11. Höhere Gewalt
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der KONTENT zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. KONTENT ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
§12. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
KONTENT GmbH
Winkelhauser Str. 63
D-47228 Duisburg
Fax: +49 203 3094 310
E-Mail: info@KONTENT.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
§13. Datenschutz
Die Datenverarbeitung durch KONTENT erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen. Es gelten auch die
Datenschutzerklärung sowie die
Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung / Auftragsdatenverarbeitung .
§14. Sonstiges
§ 14.1
Sofern dem Kunden Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung stets vor. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 14.2
KONTENT ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
§ 14.3
Die zwischen dem Kunden und KONTENT geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen. Dies gilt bei einem Verbraucher als Kunden jedoch nur soweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird. Verbraucher im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und dieser Regelung sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 14.4
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.
§ 14.5
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Duisburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen KONTENT und dem Kunden. Daneben ist KONTENT berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
B. Besondere Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die individuell zwischen der KONTENT und dem Kunden vereinbarten Leistungen (sog. Vertragsleistungen), die sich aus dem konkreten Vertragsverhältnis ergeben.
§15. Besondere Bedingungen für Internet-Domains
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Registrierung, Verwaltung und Nutzung einer Internet-Domain abgeschlossen wird.
§ 15.1 Rechtsverhältnis KONTENT mit dem Kunden
Im Rahmen der Registrierung einer Internet-Domain übermittelt KONTENT lediglich die vom Kunden abgefragten Daten an die jeweilige Vergabestelle und oder den Registrar. Die KONTENT tritt mit dem Kunden nur im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages in eine rechtliche Beziehung ein. Die Registrierung der Domain ist nicht vertraglich geschuldet, da diese lediglich durch die Vergabestelle vorgenommen werden kann. Für die Registrierung der Internet-Domain gelten immer die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
§ 15.2 Registrierungsverfahren
KONTENT nimmt die Registrierung der Internet-Domains über die jeweiligen Anbieter oder Registrare vor. Dort erfolgt die Registrierung in automatisierten Verfahren, auf deren Vergabe die KONTENT keinen Einfluss hat. Daher kann KONTENT keinerlei Gewähr für die durch den Kunden gewünschte Zuteilung einer Internet-Domain übernehmen. Ebenso kann KONTENT nicht die Freiheit von Rechten Dritten gewährleisten.
§ 15.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die KONTENT in ihren Handlungen zu unterstützten, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Diese Unterstützungshandlungen betreffen die Registrierung, Übertragung und Löschung von Internet-Domains sowie der Eintragung in Datenbanken durch die jeweilige Vergabestelle.
§ 15.4 Haftung für Rechtsverletzungen durch Domain
Der Kunde übernimmt gegenüber KONTENT die Gewährleistung, dass die Internet-Domain selbst und auch die über die Internet-Domain abrufbaren Inhalte sowohl die Rechte Dritter nicht verletzen als auch die gesetzlichen Vorschriften beachten. Ist die Internet-Domain nicht in Deutschland bei der DENIC eG registriert und die Inhalte richten sich nicht nur an in Deutschland ansässige Personen, sind andere Rechtsordnungen durch den Kunden zu beachten.
§ 15.5 Recht der KONTENT bei Rechtsverletzungen durch Domain
Wird KONTENT durch einen Dritten über Rechtsverletzungen durch eine Internet-Domain und/oder Inhalte auf einer von KONTENT betreuten Internet-Domain und/oder Inhalte im Rahmen der Zusatzdienstleistungen aufmerksam gemacht und diese Rechtsverletzung gegenüber KONTENT durch Vorlage von Unterlagen glaubhaft gemacht, so hat KONTENT das Recht, die Inhalte und/oder Zusatzdienstleistungen vorübergehend zu sperren und technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Internet-Domain vorübergehend nicht erreichbar zu machen.
§ 15.6 Schadenersatzansprüche im Rahmen von Rechtsverletzungen durch Domain
Entstehen aufgrund der Handlungen nach § 15.5 Ersatzansprüche, so wird KONTENT durch den Kunden von diesen Ansprüchen freigestellt.
§ 15.7 Informationspflicht des Kunden bei Verzicht auf Domain
KONTENT wird durch den Kunden unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Verzögern, in Kenntnis gesetzt, wenn dieser gegenüber einer Vergabestelle und/oder Registrar einen Verzicht auf eine dort registrierte Internet-Domain erklärt.
§ 15.8 Vertragsbeendigung und Einfluss auf Domainregistrierung
Kündigt der Kunde den Vertrag mit der KONTENT oder ist die KONTENT zur Kündigung aus wichtigem Grund oder aus anderen Gründen gezwungen, ist davon der Fortbestand des Vertrages des Kunden mit der Vergabestelle und/oder dem Registrar nicht betroffen. Möchte der Kunden dennoch eine Registrierung einer Internet-Domain durch Kündigung beenden, so muss der Kunde den jeweiligen Auftrag zur Löschung der Domain an die KONTENT richten. Diese leitet den Löschauftrag als technischer Verwalter der Internet-Domain an die Vergabestelle und/oder den Registrar weiter.
§ 15.9 Form der Vertragsbeendigung durch Kunden
Möchte der Kunde sowohl das Vertragsverhältnis mit der KONTENT als auch das Vertragsverhältnis in Bezug auf eine Internet-Domain beenden, so muss eine ausdrückliche Erklärung des Kunden per Brief oder Telefax vorliegen. Diese ausdrückliche Erklärung muss sowohl die Kündigung als auch die Löschung der Internet-Domain enthalten. Für den Fall, dass der Kunde nicht der Inhaber der Internet-Domain ist, muss die Erklärung zur Kündigung und/oder Löschung eine Einwilligung in Schriftform durch den Domaininhaber oder, falls nach dem Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle und/oder des Registrar vorhanden, des Admin-C erfolgen.
§ 15.10 Kündigungsfrist für Domainregistrierung
Für Kündigungsaufträge in Bezug auf Internet-Domains gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses.
§ 15.11 Kündigung des Kunden außerhalb der Kündigungsfrist des § 15.10
Gibt ein Kunde einen Kündigungsauftrag für eine Internet-Domain außerhalb der in § 15.10 genannten Frist ab, so wird KONTENT diese Erklärung an die jeweilige Vergabestelle und/oder den Registrar weiterleiten. Für den in Satz 1 geschilderten Fall weist KONTENT den Kunden daraufhin, dass die Vergütungspflicht gegenüber der KONTENT für den Zeitraum der Verlängerung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Kunden und der Vergabestelle und/oder dem Registrar bestehen bleibt.
§ 15.12 Vergütung bei Kündigung des Vertragsverhältnisses zu Domain
Auch für den Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden mit der KONTENT hat der Kunden weiterhin eine Vergütung an KONTENT zu zahlen. Diese Vergütungspflicht gilt solange, bis der Kunde gegenüber der KONTENT eine ausdrückliche Verfügung abgegeben hat, wie mit den registrierten Internet-Domains verfahren werden soll. KONTENT wird in diesem Fall an die E-Mail-Adresse, die der Kunde angegeben hat, eine E-Mail mit dem Inhalt schicken, dass sich der Kunde unter Setzung einer angemessenen Frist gegenüber der KONTENT zu erklären hat, welchem Zweck die Internet-Domains zugeführt werden sollen. Ist diese Aufforderung erfolglos und eine Reaktion des Kunden erfolgt nicht, teilt die KONTENT der Vergabestelle und/oder dem Registrar mit, dass sie die Domain von der KONTENT nicht über den aktuellen Zeitraum hinaus betreut wird. Dies kann zur Folge haben, dass die Domain final von der Vergabestelle zur Neuregistrierung freigegeben wird. Hierzu ist die KONTENT auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden berechtigt.
§ 15.13 Domainübergabe bei Nichtübernahme der Domain durch anderen Provider
KONTENT darf eine Internet-Domain, die mit Beendigung des Vertrages zwischen der KONTENT und dem Kunden nicht durch die Verwaltung eines anderen Providers übernommen wurde, der jeweiligen Vergabestelle und/oder dem Registrar zur direkten Verwaltung zu überlassen. Dies gilt auch dann, wenn eine rechtzeitige Übergabe der Internet-Domain an den neuen Provider trotz einer entsprechenden Erklärung des Kunden gegenüber KONTENT nicht möglich ist.
§16. Besondere Bedingungen für Webhosting/Speicherplatz
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Nutzung und Zurverfügungstellung von Webhosting geschlossen wird. Unter Webhosting im Sinne dieses Paragrafen ist der Speicherplatz für Dokumente, Internetpräsenzen oder sonstige Daten auf Servern zu verstehen, auf den über das Internet dauerhaft zugegriffen werden kann.
§ 16.1 Haftungsübernahme für Rechtsverletzungen
Bei der Nutzung von Webhosting, der von KONTENT im Rahmen eines geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellt wird, sichert der Kunde zu, dass die von ihm bereitgestellten und veröffentlichten Internetseiten oder zur Darstellung der Internetseiten genutzten Daten weder gegen deutsches Recht noch ein anderes Recht verstoßen. Diese Zusicherung gilt insbesondere für Datenschutz-, Marken-, Namens-, Urheber-und Wettbewerbsrecht. KONTENT behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte, die gegen vorgenannte Rechte verstoßen können, vorübergehend zu sperren. Ebenso wird KONTENT Inhalte dann sperren, wenn KONTENT von einem Dritten dazu aufgefordert wird. Die Aufforderung des Dritten muss dabei gegenüber der KONTENT die Rechtsverletzung durch die Vorlage entsprechender Nachweise und Dokumente dargelegt und ggf. glaubhaft und/oder bewiesen werden.
§ 16.2 Impressumspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, von ihm zum Abruf bereitgehaltene Inhalte mit einem Impressum unter Angabe des Namens, bei juristischen Personen auch des Vertretungsberechtigten, einer E-Mail-Adresse, gegebenenfalls der Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisternummer und gegebenenfalls der Umsatzsteueridentifikationsnummer hinzuweisen. Auf die in Ziffer 5 des Allgemeinen Teils der AGB genannten Folgen im Fall der Zuwiderhandlung wird hingewiesen. Weitergehende gesetzliche Informationspflichten bleiben davon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren.
§ 16.3 Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm aufgespielten Webseiten sowie aller damit in Zusammenhang stehender Daten selbst verantwortlich. Eine regelmäßige Datensicherung durch KONTENT ist nicht vertragsgegenständlich.
§ 16.4 Vervielfältigung
KONTENT ist berechtigt die gesamte Webpräsenz auf weiteren, gespiegelten Servern vorzuhalten, unabhängig davon, über welchen Knotenpunkt und/oder Backbone dieser Server mit dem Internet verbunden ist. Darüber hinaus ist KONTENT zu Sicherungs- bzw. Archivierungszwecken berechtigt, Kopien der gesamten Webpräsenz auf einem Speichermedium seiner Wahl zu erstellen. KONTENT trifft hierdurch keinerlei Verpflichtung, die Webpräsenz des Kunden zu sichern. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich, der die auf der Webpräsenz vorzuhaltenden Inhalte über mittels eines zur Verfügung gestellten Passworts selbst auf einen von KONTENT vorgehaltenen Server aufspielt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden löscht KONTENT die Sicherungen nach Vertragsbeendigung schnellstmöglich.
§ 16.5 Vertragsbeendigung / Herausgabe gespeicherter Daten
Die KONTENT ist ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Vertragsleistung berechtigt, die Dienstleistungen des Kunden sofort abzuschalten, so dass diese nicht mehr verfügbar sind. Eine über das Vertragsende hinaus bestehende Abrufbarkeit der Dienste begründet keine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses.
§17. Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Nutzung und Zurverfügungstellung von E-Mail-Diensten geschlossen wird. E-Mail-Dienste im Sinne des § 17 sind dabei folgende Leistungen der KONTENT:
- Das Anlegen von E-Mail-Adressen
- Die Weiterleitung eingehender E-Mails an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse
- Die Speicherung eingehender E-Mails und die Möglichkeit zum Abruf durch den Kunden
- Der Versand ausgehender E-Mails
§ 17.1 Pflichten des Kunden Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen mit der KONTENT ist der Kunde verpflichtet, für einen regelmäßigen Abruf der E-Mails zu sorgen, die in seinen E-Mail-Postfächern eingehen. KONTENT behält sich das Recht vor, persönliche Nachrichten, die in den E-Mail-Postfächern des Kunden eingegangen sind, zu löschen. Dies kann unter folgenden Voraussetzungen geschehen:
- Der Kunde hat die E-Mails abgerufen
- Der Kunde hat die E-Mails an andere E-Mail-Adressen außerhalb des Leistungsumfangs der vertraglichen Vereinbarungen mit der KONTENT weitergeleitet
Eine vorzeitige Löschung erfolgt nur dann, wenn gesetzliche Regelungen und/oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen KONTENT dazu berechtigen. KONTENT behält sich das Recht vor, bei Überschreitung der Kapazitätsgrenzen der E-Mail-Postfächer entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen die Annahme eingehender E-Mails zu verweigern. Ebenso ist KONTENT berechtigt, Vorgaben gegenüber dem Kunden hinsichtlich der Größe von E-Mail-Nachrichten, die auf den vertragliche vereinbarten E-Mail-Postfächern eingehen oder von diesen E-Mail-Postfächer versendet werden können, zu gestalten.
§ 17.2 Ablehnungsrecht der KONTENT KONTENT kann den Zugang von E-Mails, die an den Kunden gerichtet sind, insbesondere unter den nachfolgend dargestellten Umständen ablehnen:
- Objektiv belegbare Tatsachen, dass eine E-Mail schädliche Software (z.B. Viren, Würmer oder Trojaner) enthält
- Eine E-Mail enthält falsche oder die wahre Identität des Versenders verschleiernde Informationen
- Eine E-Mail stellt eine unaufgeforderte Werbung oder eine als Werbung getarnte Information dar
- Die versendende E-Mail-Adresse bzw. der versendende E-Mail-Server ist in der Vergangenheit durch den Versand unerwünschter Spamnachrichten aufgefallen und wird auf einer "DNS-based Blackhole List" (DNSBL) gelistet
§ 17.3 Verbot der Versendung von unerwünschten E-Mails durch Kunden Dem Kunden ist die Versendung von unerwünschten E-Mails, auch Spam-Mail genannt, unter Nutzung der im Rahmen der vertraglichen Beziehungen durch KONTENT zur Verfügung gestellten E-Mail-Konten untersagt. Als unerwünschte E-Mail im Sinne des § 17.3 gelten dabei vor allem die Übermitteilung und Versendung von unverlangter E-Mail-Werbung Ferner ist es dem Kunden untersagt, E-Mails an Dritte unter Nutzung der im Rahmen der vertraglichen Beziehungen durch KONTENT zur Verfügung gestellten E-Mail-Konten zu versenden, wenn falsche oder gar keine Daten des Absenders im Rahmen der übermittelten E-Mail angegeben werden. Zudem ist der Kunde selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung von Geschäftspapieren und damit auch der übermittelten E-Mails an Dritte verantwortlich.
§ 17.4 Folge des Verstoßes gegen § 17.3 Nutzt der Kunde die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen durch KONTENT zur Verfügung gestellten E-Mail-Konten zur Versendung von unerwünschten E-Mails im Sinne des § 17.3, so ist KONTENT zur vorübergehenden Sperrung der zur Versendung genutzten E-Mail-Postfächer des Kunden berechtigt.
§ 17.5 Zuweisung von Speicherplatz zu E-Mail-Postfach Hat der Kunde eine Zusatzdienstleistung zur Domain gekauft, welches die Speicherung von E-Mails erlaubt, kann er diesen Speicherplatz den eingerichteten E-Mail-Postfächern zuweisen. Den Gesamtspeicherplatz kann der Kunde der Produktbeschreibung auf der Webseite www.kontent.com und den übermittelten Vertragsunterlagen entnehmen, wobei die Größe der einzelnen Postfächer auf max. 4GB limitiert ist.
§ 17.6 Beendigung des Vertragsverhältnisses Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden für und an den Kunden keine E-Mails mehr weitergeleitet oder zum Abruf bereitgehalten.
§18. Besondere Bedingungen für das Web-Umleitungs Modul
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über das Web-Umleitungs-Modul geschlossen wurde. Unter einem Web-Umleitungs-Modul im Sinne des § 18 ist dabei die Umleitung von (HTTP-) Anfragen an eine vom Kunden angegebene Webadresse zu verstehen.
§19. Besondere Bedingungen für DNSplus
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Leistung DNSplus geschlossen wurde. Unter DNSplus im Sinne des § 19 ist ein Dienst zu verstehen, dass die KONTENT dem Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Laufzeit zur Verfügung stellt. Mit dem Zusatzdienst können durch den Kunden einem Hostnamen (Domains oder Subdomain) ein oder mehrere Server zugewiesen werden. Die Einstellungen können manuell über die KONTENT-Webseite oder über ein zu Verfügung gestelltes Software-Tool vorgenommen werden. KONTENT übernimmt keinerlei Haftung für die Bedienung des Software-Tools durch den Kunden und mögliche Folgen.
§20. Besondere Bedingungen für Domain-Synchronisation
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Leistung Synchronisation geschlossen wurde. Unter Synchronisation im Sinne des § 20 ist die identische Übernahme von Funktionen, die einer Domain des Kunden zugeordnet sind, für weitere Domains. Dazu nennt der Kunde der KONTENT die Domain, auf die die gewünschte Leistung erbracht werden soll.
§21. Besondere Bedingungen für Root-Server
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur dann, wenn zwischen der KONTENT und dem Kunden eine vertragliche Beziehung über die Leistung Root-Server geschlossen wurde. Unter Root-Server im Sinne des § 21 ist die Zurverfügungstellung eines physikalisch vorhandenen oder virtualisierten Servers zu verstehen, der Programme verarbeitet und als Verteiler, Datenbank und Speicher für Daten dient.
§ 21.1 Ausschluss von Nutzungsmöglichkeiten durch KONTENT Insbesondere ist eine Nutzung der Server zur Bereitstellung folgender Dienste nur nach schriftlicher Genehmigung durch die KONTENT erlaubt.
- IRC (Internet Relay Chat), z.B. IRC Server, Bots, Bouncer
- Anonymisierungsdienste, z.B. Tor, JAP, Proxyserver
- Streaming-Dienste
- Download-Services
- P2P-Tauschbörsen
§ 21.2 Administratorenrechte Es kann zwischen der KONTENT und dem Kunden vereinbart werden, dass der Kunden für den im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen genutzten Server die alleinigen Adiminstratorenrechte erhält. In dem vorgenannt geschilderten Fall ist der Kunde allein für die Sicherheit des Servers und der dort enthaltenen Daten verantwortlich. Der Kunde hat die Verpflichtung, durch die Installation von Sicherheitssoftware für die Absicherung der Server und der dort hinterlegten Inhalte zu sorgen.
§ 21.3 Rechte der KONTENT bei vertragswidrigem Verhalten Wird der KONTENT bekannt, dass der genutzte Server die Sicherheit und Verfügbarkeit anderer Server, Daten, Software oder Netze gefährdet, so kann KONTENT den Server vorübergehend sperren, ohne dass der Kunden für die vorgenannten Auswirkungen verantwortlich ist. Für die Sperrung kann bereits der Verdacht einer Beeinträchtigung nach Satz 1 ausreichen. Eine solche Sperrung gilt auch dann, wenn der Kunde den zur Verfügung gestellten Server zur Durchführung einer so genannten Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) nutzt. KONTENT behält sich das Recht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses vor, wenn der Server des Kunden wiederholt das Ziel einer DoS-Attacke wird. Dazu ist es erforderlich, dass aus Sicht der KONTENT eine Wiederholung eines solchen Angriffs wahrscheinlich ist und das der Kunden vorab eine Abmahnung der KONTENT erhalten hat. Ferner hat die KONTENT das Recht der außerordentlichen Kündigung, wenn trotz Abmahnung weitere DoS-Attacken erfolgen und KONTENT keine zumutbaren technischen Möglichkeiten zur Beendigung oder Abwehr solcher DoS-Attacken hat. Ebenso kann die KONTENT den Server des Kunden sperren, wenn der KONTENT bekannt wird, dass der Server zur Versendung von unerwünschter Werbung genutzt wird.
§ 21.4 Verbot der Nutzungsüberlassung an Dritte durch Kunden Die Überlassung des Servers zur Nutzung an Dritte, deren Identität nicht bekannt ist, ist dem Kunden untersagt. Satz 1 gilt dabei für die vollständige oder teilweise Überlassung des Servers. Verletzt der Kunde diese vertragliche Pflicht, ist KONTENT zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 21.5 Folgen der Pflichtverletzung des Kunden Im Falle der Verletzungen der Pflichten aus § 21.1 bis 21.3 ist der Kunde zum Ersatz aller Schäden, die durch die Vertragsverletzungen entstehen, verpflichtet. KONTENT informiert den Kunde über eigene Ansprüche oder Ansprüche Dritter, sobald diese bekannt werden. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber der KONTENT abzugeben.
§ 21.6 Haftungsausschluss Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernimmt KONTENT keine Haftung.
§22. Besondere Bedingungen für Zusatzdienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, unabhängig von einer Registrierung einer Internet-Domain mit der KONTENT weitere vertragliche Vereinbarungen über sog. Zusatzdienstleistungen zu schließen. Zusatzdienstleistungen im Sinne dieses Paragrafen sind dabei folgende Leistungen der KONTENT:
Webhosting- Modul
E-Mail- Modul
E-Mail-Weiterleitungs- Modul
Web-Umleitung- Modul
DNSplus- Modul
Synchronisations- Modul
Root-Server
§ 22.1 Vertragsschluss
Bei Vertragsschluss wird zwischen dem Kunden und der KONTENT der Umfang der Leistungen vereinbart. Dazu wählt der Kunde den Umfang der vertraglichen Nutzungsvereinbarung der Zusatzdienstleistungen aus. Die KONTENT nimmt diese Erklärung des Kunden durch die Übermittlung einer entsprechenden Vertragserklärung an.
§ 22.2 Änderungsmöglichkeiten des Kunden
Der Kunde hat die jederzeitige Möglichkeit, den Umfang der vertraglich genutzten Zusatzdienstleistungen zu ändern. Eine solche Änderungsmöglichkeit besteht täglich. Wird durch die Änderung der vertraglichen Vereinbarung ein höheres Entgelt gegenüber der KONTENT fällig, so gilt dieses Entgelt bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Wird durch die Änderung der vertraglichen Vereinbarung ein niedriges Entgelt gegenüber der KONTENT fällig, so erteilt die KONTENT eine Gutschrift auf die zukünftigen Entgeltleistungen des Kunden innerhalb des geschlossenen Vertrages.
§23 Besondere Bedingungen für die Only Office SaaS Anwendung
§23.1 Vertragsgegenstand Unsere hier angegebenen Bestimmungen gelten für die Nutzung der ONLYOFFICE Software unserer gemäß der Anlage 1 beigefügten Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Software wird dem Nutzer als Software as a Service („SaaS“) bereitgestellt.
Die Software wird dem Nutzer über Server in unserem eigenen Rechenzentrum in Duisburg durch die Ascensio System SIA installiert und bereitgestellt. Alle mit der Software erhobenen Daten werden daher auch ausschließlich hier in unserem eigenen Rechenzentrum gespeichert. Die Ascensio System SIA kann hier jedoch für erforderlichen Wartungsarbeiten auf die Daten zugreifen, soweit dies technisch unbedingt erforderlich ist.
Voraussetzung für die Nutzung der ONLYOFFICE Software ist ein Internetzugang des Kunden. Einige Leistungs- und Produktbestandteile sind jedoch ggf. zeit- und/oder teilweise auch offline zu nutzen. Für die Nutzung einiger besonderer Dienste sind ggf. zusätzliche Dienste und Leistungen von uns erforderlich.
§23.2 Nutzungsrechte Der Nutzer braucht, da die Software auf unseren eigenen Servern installiert ist und er diese nur im Rahmen einer reinen SaaS Anwendung über die gewählte Vertragsdauer nutzt, keine eigenen Nutzungsrechte an der Software selbst. Diese werden daher auch weder von uns, noch unserem Partner, der Ascensio Systems SIA übertragen. Wir räumen den Nutzern daher ausdrücklich nur ein nicht ausschließliches und ein auch nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das zudem ausdrücklich zeitlich auf die jeweilige Vertragsdauer gemäß dieser Vereinbarung beschränkt ist.
Dieses Nutzungsrecht umfasst die Benutzung durch Anzeigen der Benutzeroberfläche durch und in dem Arbeitsspeicher des jeweiligen Nutzers. Des Weiteren darf der Nutzer hier in diesem Rahmen dann auch die entsprechend technisch bedingten Vervielfältigungen gemäß der vereinbarten Nutzung und der Nutzungsdauer vornehmen und somit dann auch alle Leistungsmerkmale im Rahmen dieser Vereinbarung und über die gewählte und vereinbarte Dauer nutzen. Der Nutzer darf die Nutzung jedoch keinen anderen Dritten ermöglichen. Es gelten zusätzlich und im Übrigen die Lizenzbestimmungen für Endnutzer der Ascensio System SIA.
§23.3 Vertragsschluss Mit seiner Bestellung bei uns gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß der von ihm gewählten Vertragsdauer und Nutzeranzahl ab. Bei Bestellungen über das Internet bestätigen wir den Zugang zunächst automatisch, weisen jedoch darauf hin, dass diese Eingangsbestätigung der Bestellung noch keine Annahme im Sinne des Gesetzes darstellt.
Der Vertrag mit uns kommt also erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots oder durch die Zusendung der Zugangsdaten bzw. wenn mit der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden begonnen wurde zustande.
Dieser Vertragstext wird bei Beauftragungen über das Internet nach dem Vertragsschluss gespeichert und kann von den Kunden bei uns abgerufen werden.
§23.4 Verfügbarkeit der Software Wir weisen die Nutzer höchst vorsorglich darauf hin, dass es ggf. zu tatsächlichen Beschränkungen und/oder tatsächlichen Einschränkungen der Leistungen und des Leistungsumfangs der bereitgestellten Software kommen könnte, die außerhalb unserer eigenen Einflussnahme liegen. Die Software ist auf unseren Servern in unserem Rechenzentrum in Duisburg installiert ist wird dort auch bereit gestellt wird, dennoch können wir z.B. Einflussnahmen von etwaigen Dritten auf das System nicht vollständig ausschließen. Zudem kann es zu Beeinträchtigungen durch technische Probleme der Datenübertragungswege außerhalb unseres Rechenzentrums kommen, auf die wir ebenfalls keinen Einfluss haben.
Schließlich kann es durch die von den Nutzern selbst verwendete Hard- und/oder Software zu technischen Störungen und /oder Leistungseinschränkungen kommen. Auch hierauf haben wir leider keinen Einfluss.
Kommt es zu Beeinträchtigungen und/oder Einschränkungen aufgrund dieser hier angegebenen Einflüsse, hat dies somit also auch keine Auswirkungen auf die vertragsgemäße Erbringung unserer Leistungen, die damit dennoch als erbracht gilt.
§23.5 Pflichten des Nutzers Der Nutzer ist verpflichtet uns umgehend alle etwaigen Störungen per E-Mail unter oo@kontent.com anzuzeigen. Er hat dabei die Störung anzugeben und diese im Rahmen dieser Störungsmeldung so genau wie es ihm möglichst ist zu beschreiben.
§23.6 Datenschutz, Datensicherung und Datenverarbeitung Der Nutzer räumt uns für die vereinbarte Vertragslaufzeit und die Anzahl der vereinbarten Nutzer zum Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von uns für die Nutzer zu speichernden Daten entsprechend der Notwendigkeit der Vertragsdurchführung zu speichern, zu bearbeitern und zu vervielfältigen.
Wir sind zudem berechtigt ggf. Änderungen in den Daten und/oder etwaiger Datenstrukturen vorzunehmen, wenn und soweit dies zur Behebung von Störungen dringend erforderlich ist.
Der Kunde bleibt in Bezug auf alle etwaigen personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG allein die verantwortliche Stelle im Sinne des Gesetzes. Es obliegt ihm daher die Verpflichtung immer zu prüfen, ob die von ihm vorgenommenen Erhebungen, Verarbeitungen oder Speicherungen durch die erforderlichen gesetzlichen Erlaubnistatbestände gedeckt sind.
Sollte der Nutzer auf unseren zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Servern selbst personenbezogene Daten im Sinne des BDSG erheben, verarbeiten oder speichern, ist mit uns eine separate Auftragsdatenverarbeitung zu vereinbaren. Der Nutzer muss uns dies anzeigen.
§23.7 Laufzeiten Laufzeitbeginn: Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Software für den Kunden zu laufen und verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Laufzeiten: Die Laufzeit beträgt einen Monat oder auch ein Jahr mit automatischer Verlängerung oder einen Monat und ein Jahr mit Beendigung zur jeweils vereinbarten Laufzeit.
Kündigungsfristen: Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Laufzeit von einem Jahr einen Monat und bei einer Laufzeit von einem Monat eine Woche zum jeweiligen Laufzeitende .
Zeitlich begrenzte Laufzeiten: Wenn die Laufzeit des Vertrages bei Vertragsschluss auf einen Monat oder ein Jahr begrenzt sind (ohne automatische Verlängerung) endet dieser zum jeweils gewählten Vertragsende. Die Leistungen können durch einen neu abzuschließenden Anschlussvertrag weitergeführt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.
§23.8 Widerrufsrecht für Verbraucher Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
- KONTENT GmbH
- Winkelhauser Straße 63
- D-47228 Duisburg
- Fax: +49 203 3094 310
- E-Mail: info@KONTENT.com
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn mit der Ausführung des Vertrags durch uns begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich uns gegenüber zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie uns gegenüber im Rahmen des Bestellablaufes Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht zum erlöschen bringen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An KONTENT GmbH
Winkelhauser Straße 63
D-47228 Duisburg
E-Mail: info@KONTENT.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_______________________, _______________________, _______________________,
_______________________, _______________________, _______________________,
Bestellt am ___________________ (*)/erhalten am _______________________(*)
Name des/der Verbraucher(s) ______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________
_________________________________
_________________________________
Datum Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________
(*) Unzutreffendes streichen
_________________________________
§23.9 Vergütung Die Höhe der Vergütung und die Abrechnung richtet sich nach Anlage 1 Preis und Leistungsverzeichnis.
§23.10 Störungsbeschreibung Störungen können in dem o.a. Rahmen uns gegenüber per E-Mai an oo@kontent.com angezeigt werden. Solche Meldungen werden von uns Montags bis Freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr angenommen und sollten so genau wie möglich die angezeigten Störungen aufzeigen
§23.11 Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, jedoch mit den nachfolgenden Klarstellungen.
Die in den §§ 536 b BGB ( „Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme“), 536c BGB („Während der Mietzeit auftretende Mängel, Mängelanzeige durch den Mieter“) sind anwendbar.
Wir weisen darauf hin, dass das Selbstbeseitigungsrecht des Mieters gemäß § 536 a BGB ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für eine Schadensersatzpflicht durch uns als Vermieter gemäß § 536 a Abs. 1 BGB, soweit hier eine verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen ist.
§23.12 Schadensersatz und Haftung Wir haften nur für solche Schäden beim Kunden,
- die durch uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden,
- die die Folge eines Nichtvorhandensein einer von uns garantierten Beschaffenheit der Software sind,
- die auf unserer schuldhaften Verletzung sog. wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen,
- die Folge einer schuldhaften Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens sind oder
- für solche Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz eine Haftung vorgeschrieben sind,
jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unter Kardinalspflichten versteht man solche Pflichten, durch deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst möglich wird und auf deren Einhaltung der Nutzer daher auch regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung das Erreichen des tatsächlich vereinbarten Vertragszwecks und der Vertragsdauer tatsächlich gefährdet.
Bei einer Verletzung einer solchen sog. Kardinalspflicht ist unsere Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim vertragsgemäßen Einsatz der bereitgestellten Software über den vertraglich vereinbarten Zeitraum typischerweise gerechnet werden muss.
§23.13 Vom Kunden auf unserem System gespeicherte Daten Wir speichern als technischer Dienstleister die von den Kunden eingegebenen Daten für diese. Der Kunde verpflichtet sich während der gesamten Vertragslaufzeit daher auch ausdrücklich dazu, keinerlei strafbaren und /oder rechtswidrige Inhalte einzustellen. Er verpflichtet sich des Weiteren keine Schadsoftware (u.a. insbesondere auch Trojaner, Würmer, Viren usw.) zu verwenden.
Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass er allein für alle Inhalte und Daten verantwortlich ist. Wir prüfen die von ihm eingegebenen Inhalte oder eingegebenen Daten weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Sicht und weisen den Nutzer daher in diesem Zusammenhang hier auf den nachfolgenden Punkt: „Freistellung von Ansprüchen Dritter“ hin.
§23.14 Freistellung von Ansprüchen Dritter Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§23.15 Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag Eine Abtretung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag auf andere Nutzer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Wir sind dazu berechtigt, etwaige Dritte mit der Erfüllung unserer Pflichten aus diesem Vertrag zu beauftragen.
§23.16 Sonstige Vereinbarungen Es gelten bezüglich der sonstigen Vereinbarungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Lizenzbedingungen für Endkunden der Ascensio System SIA.
Anlage 1: Preis- und Leistungsverzeichnis der KONTENT GmbH für die ONLYOFFICE SaaS Anwendung Produktbeschreibung ONLYOFFICE ist ein Online-Software-Paket bestehend aus:
- Office-Anwendungen (Text, Tabellen, Präsentationen)
- CRM-System (Kontaktverwaltung, Rechnungsstellung)
- Community- System (Forum, Blog, Chat)
- Projektmanagement (Projekte, Aufgaben, Berichte)
- Offline- Editor (Text-Dokumente, Tabellen, Präsentationen)
- Mobile-Apps zum Einsehen von Dokumenten (Text-Dokumente, Tabellen, Präsentationen)
Preisverzeichnis Der Preis für die ONLYOFFICE Produkte richtet sich nach der Anzahl der aktiven Nutzer (User) und des zugeordneten Speicherplatzes für die Nutzerdaten. Die KONTENT behält sich vor, die Preise im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer entsprechend anzupassen. Die KONTENT wird den Kunden über eine solche Anpassung informieren.
Tarife: {PRICETABLE}
Alle genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Abrechnung Die Abrechnung erfolgt ab der Bereitstellung der Software für den Nutzer. Der Zeitraum ergibt sich aus der vom Nutzer gewählten Vertragslaufzeit und die Höhe aus der vom Nutzer gewählten Nutzerzahl sowie dem von ihm gewählten Speicherplatz. Der Abrechnungsbetrag wird für den jeweils gewählten Vertragszeitraum im Voraus unmittelbar nach der Bereitstellung der Software fällig. Im Übrigen gelten auch hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§24 Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme des Kunden und die Vermittlung von KONTENT-Produkten im Rahmen des Partnerprogramms „Kunde wirbt Kunde“.
§24.1 Für das Partnerprogramm "Kunde wirbt Kunde" der KONTENT GmbH (nachfolgend KONTENT) gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die volljährig sind (über 18 Jahre) und juristische Personen (nachfolgend "Partner").
§24.2 Zweck des Partnerprogramms bildet das Werben von Neukunden für die KONTENT seitens des Partners. Als Neukunde gilt ein von KONTENT postalisch oder über andere Wege verifizierter, neuer Kunde welcher eine kostenpflichtige Bestellung getätigt hat.
§24.3 Provisionen/Vergütungen werden nur für das Werben von Neukunden und derer Erwerb von Produkten der KONTENT berechnet. Diesen Käufen müssen , für die tatsächliche Zahlungseingänge zugrunde liegen damit es zu einer Provisionsberechung kommt.
§24.4 Das Partnerprogramm wird auf der Basis einer prozentualen Provision zu den getätigten und bezahlten Käufen (Pay-Per-Sale) abgewickelt.
Die Provision beträgt 30% auf alle innerhalb der ersten 30 Tage nach verifizierter Anmeldung des Neukunden bestellten Produkte, deren sämtliche Rechnungen innerhalb der 30 Tage vollständig bezahlt und innerhalb einer nachfolgenden Wartefrist von 30 Tagen nicht zurückgefordert wurden. Vergütet werden nur die Bestellungen innerhalb der ersten 30 Tage nach Erstbestellung eines Vertrages/Produktes durch den Neukunden. Weitere zwischen dem Neukunden und der KONTENT direkt geschlossenen Verträge sowie Vertragsverlängerungen der vermittelten Verträge/Produkte werden nicht vergütet.
§24.5 Die Provisionen werden ausschließlich dem Kundenkonto des Partners gutgeschrieben und mit zukünftigen oder bestehenden offenen Rechnungsbeträgen verrechnet. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Es erfolgt keine Verzinsung evtl. vorhandener Guthaben. Empfänger der Vergütung ist stets der werbende Partner. Der Vergütungsanspruch kann vom Partner nicht abgetreten oder übertragen werden.
§24.6 Verträge, die aufgrund der Werbung des Partners zustande kommen, werden allein zwischen der KONTENT und dem Endkunden geschlossen.
§24.7 Eigenbestellungen des Partners sind von der Vergütung ausgeschlossen und sind nicht vertragsgemäß.
§24.8 KONTENT ist berechtigt dem Neukunden Rabatt nach eigenem Ermessen zu gewähren. Ein Anspruch auf Rabatt besteht allerdings nicht.
§24.9 Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen der KONTENT aufzutreten. In keinem Fall ist er berechtigt, für die KONTENT Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
§24.10 Die KONTENT behält sich das Recht vor, Bestellungen von Endkunden ohne Begründung abzulehnen.
§24.11 Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der geworbene Neukunde seine Bestellung über einen Hyperlink mit dem Partner-Code des Partners vornimmt, damit dieser eindeutig dem Partner zuzuordnen ist. Alternativ kann der Neukunde manuell den Partner-Code am Ende seiner Bestellung in ein entsprechendes Feld eingeben.
Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen verbindenden Hyperlinks und Partner-Codes stellt die KONTENT dem Partner in seinem Kunden Bereich zum Abruf bereit.
Der Partner stellt sicher, dass die Links korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.
§24.12 Sofern der Neukunde Cookies deaktiviert hat, kann die Zuordnung zum Partner möglicherweise nicht eindeutig erfolgen und es kann, wie bei einer Manipulation des HTML Codes, zu Fehlabrechnungen kommen.
§24.13 Wenn dem Partner über seinen Kundenaccount Statistiken zur Verfügung gestellt werden, wird darauf hingewiesen, dass technisch bedingt unterschiedliche Erfassungsmethoden auf unterschiedlichen Systemen zu abweichenden Ergebnissen kommen können. Es gelten ausschließlich die durch die Technik der KONTENT erfassten Daten als relevant.
§24.14 Daten, die die KONTENT im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm erhebt, werden ausschließlich zur Bearbeitung interner Geschäftsvorgänge, die zur Abwicklung notwendig sind, gespeichert.
§24.15 Die KONTENT ist berechtigt, sämtliche Kommunikation an die im Kundenaccount des Partners benannte E-Mail-Adresse zu richten. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass ihn Mitteilungen auf dieser Basis erreichen können.
§24.16 Schadensersatzansprüche gegen die KONTENT sind ausgeschlossen.
§24.17 Nebenabreden und Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Die KONTENT ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen.
Sollten einzelne Bestimmungen diese Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
C. Zusatzvertragsbedingungen
§25. Zusätzliche Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung / Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag, ADV-Vertrag)
§ 25.1 Einleitung, Anwendungsbereich, Definitionen - Diese Zusatzbedingungen konkretisieren die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich durch die Bestimmungen nach § 62 BDSG und § 28 DSGVO ergeben. Sie sind damit eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KONTENT GmbH, und werden vom Kunden gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Auftraggeber (Kunde) und -nehmer (KONTENT) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
- Diese Zusatzbedingungen finden Anwendung auf sämtliche mit der KONTENT GmbH geschlossenen Verträge.
- Diese Bedingungen finden auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
- Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der DS-GVO für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ist der Auftraggeber.
- In diesen Bedingungen verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
- Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
§ 25.2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung - Die Verarbeitung beruht auf einem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag (im Folgenden „Vertrag“). Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der Dauer des Vertrags.
- Gegenstand sowie Art und Zweck der Verarbeitung ist im Vertrag geregelt. Gegenstand der Verarbeitung ist nicht die originäre Nutzung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer. Im Zuge der Erfüllung des Vertrags kann allerdings ein Zugriff auf die vom Auftraggeber gespeicherten, personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden.
§ 25.3 Pflichten des Auftragnehmers - Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
- Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.
- Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
- Im Falle von Inspektionen durch den Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer werden diese nach vorheriger Anmeldung unter Wahrung einer Anmeldefrist von 3 Wochen zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs durchgeführt. Der Auftragnehmer darf hierbei vorab die Inspektion von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Er darf zudem für den hierbei entstehenden Aufwand eine Entschädigung verlangen. Der Aufwand für eine Inspektion ist zeitlich auf 1 Tag pro Kalenderjahr beschränkt.
- Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten wie unter § 25.4 Abs. 4 dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.
- Sollte eine Inspektion durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 6 entsprechend. Eine Verschiegenheitserklärung ist hier nicht erforderlich, wenn die Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei welcher im Falle eines Verstoßes das Strafgesetzbuch strafbewehrt ist.
- Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im angemessenen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
- Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
- Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden.
- Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden.
§ 25.4 Technische und organisatorische Maßnahmen - Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum.
- Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird.
- Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
- Der Auftragnehmer führt den Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten durch regelmäßige Anpassung und Veröffentlichung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen auf seiner Website www.kontent.com. Der Nachweis kann auch durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.
- Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen.
§ 25.5 Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten - Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
- Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
- Wendet sich eine betroffene Person zur Berichtigung, Löschung und Sperrung an den Auftragnehmer wird dieser die Anfrage falls zuzuordnen an den Auftraggeber weiterleiten. Der Auftragnehmer haftet bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht dafür, wenn das Ersuchen vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
- Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien sind nach Auftragsende auf Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen.
§ 25.6 Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer)- Der Auftraggeber ist generell mit der Hinzuziehung von fremden sowie verbundenen Unternehmen zur Erfüllung des Vertrags, speziell zur Aufrechterhaltung des technischen und organisatorischen Betriebs einverstanden. (Subunternehmer)
- Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
- Der Auftragnehmer publiziert eine Liste der aktuell eingesetzten Subunternehmer im Kundenbereich auf www.kontent.com.
- Es obliegt dem Auftragnehmer die aus diesem Vertrag entstehenden, datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf die Subunternehmer zu übertragen.
- Die volle Verantwortung für die vom Auftragnehmer eingeschalteten Subunternehmer bleibt beim Auftragnehmer.
- Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.
§ 25.7 Rechte und Pflichten des Auftraggebers - Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
§ 25.8 Beendigung des Auftrags - Diese Vertragsbestimmung verlieren Ihre Gültigkeit bei Beendigung des Vertrags.
- Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
§ 25.9 Haftung - Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend den Bestimmungen des Art. 82 DS-GVO.
§ 25.10 Sonstiges - Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
- Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
- Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
- Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
Anlage 1 - Technische und organisatorische Maßnahmen der KONTENT GmbH (Stand: 18.05.2018) §1. Allgemeines Der Auftraggeber und der Auftragnehmer (die KONTENT GmbH) haben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Personen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer nutzt im eigenen Rechnenzentrum ausschließlich eigene Hardware und richtet sich in jedweder Hinsicht an die einschlägigen technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Die KONTENT GmbH hat die nachfolgenden Maßnahmen getroffen.
§2. Technisch organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zur Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung implementiert. Die Maßnahmen stehen in Übereinstimmung mit dem IT-Sicherheitskonzept und werden regelmäßig vom IT-Sicherheitsbeauftragten überprüft.
§2.1 Zutrittskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Verwehrung des Zutritts für Unbefugte zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird:
- Jedwede Außentüren sind mit einem manuellen und technischen Schließsystem (Sicherheitsschlösser) versehen und grundsätzlich verschlossen
- alle Räumlichkeiten werden überwacht und im Alarmfall der Wachdienst informiert
- die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Schlüssel sind personengebunden registriert und die Schlüsselausgabe wird quittiert
- der Zutritt ist durch materielle (RFID-Chips und Schlüssel) und geistige (PINs) Identifikationsmerkmale gesichert
- das Zutrittskontrollsystem sowie die Alarmanlage sind über USV gegen Stromausfall gesichert
- der Wachdienst überwacht die Zutritte und meldet unbefugte im 24/7-System
- der Zutritt zu der kundeneigenen Hardware ist ausschließlich durch den Kunden selbst und durch das zuständige Personal möglich
- Besucher können sich nur in Begleitung eines Mitarbeiters in den Räumlichkeiten bewegen
- Personal von Dritten, insbesondere für Reinigungs- und Wartungsaufgaben wird sorgfältig ausgewählt
§2.2 Zugriffskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass die zur Benutzung eines automatisierten Verarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich zu den von ihrer Zugangsberechtigung umfassten personenbezogenen Daten Zugang haben und Maßnahmen wie die unerlaubte Tätigkeit in Datenverarbeitungssystemen außerhalb eingeräumter Berechtigungen verhindert wird:
- die vergebenen Zugriffsrechte orientieren sich an dem aufgabenbedingten und datenschutzrechtlichen Erfordernissen (need-to-know Prinzip)
- die Vorgabe von Passwortrichtlinien inkl. Passwortlänge und Passwortwechsel erfolgt nach den Empfehlungen das BSI
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
- die Hard- und Software aller technischen Systeme ist durch eine Firewall geschützt
- es bestehen dedizierte Aufbewahrungspflichten
- VPN-Technologie (SSL/TLS) wird eingesetzt
- die Datenträger werden (soweit möglich) verschlüsselt
§2.3 Zugangskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Verhinderung der Nutzung der Datenverarbeitungssysteme durch Unbefugte:
- Mitarbeiter arbeiten ausschließlich mit den personalisiert angelegten Benutzerprofilen, welche die Eingabe eines Passwort erfordern.
- Vorgabe von Passwortrichtlinien inkl. Passwortlänge und Passwortwechsel erfolgt nach den Empfehlungen das BSI
- eine klare Trennung von Produktiv- und Testinfrastruktur
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
- die Hard- und Software aller technischen Systeme ist durch eine Firewall geschützt
- der Virenschutz (Anti-Virensoftware) wird regelmäßig aktualisiert
- VPN-Technologie (SSL/TLS) wird zur Datenkommunikation und -übertragung eingesetzt
§2.4 Trennungskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können:
- eine klare Trennung von Kundenzugriffen (logische Trennung durch individuelle Benutzerprofile mit Passwortschutz)
- eine klare Trennung von Produktiv- und Testinfrastruktur
- getrennte Verarbeitung zweckgebundener Daten
§2.5 Datenintegrität Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass gespeicherte personenbezogene Daten nicht durch Fehlfunktionen des Systems beschädigt werden können:
- bei den Betriebssystemen und anderer eingesetzter Software werden alle notwendigen Updates durchgeführt
- bei der Einführung neuer Soft- oder Hardware werden Test- und Freigabeverfahren vor dem Produktiveinsatz durchlaufen
- alle relevanten Systeme sind mit Raid-Controller ausgestattet
- die Störfälle werden prozessual gemeldet und zeitnah behoben
- es bestehen dezidierte Backup- & Recoverykonzepte
§2.6 Eingabekontrolle Maßnahmen zur Gewährleistung, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit und von wem in automatisierte Verarbeitungssysteme eingegeben oder verändert worden sind:
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
§2.7 Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung oder Verlust geschützt sind
- es bestehen dezidierte Backup- & Recoverykonzepte
- die Datenwiederherstellbarkeit wird regelmäßig getestet
- alle relevanten Systeme sind mit Raid-Controller ausgestattet
- es besteht eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
- die Räumlichkeiten sind in Brandabschnitten eingeteilt und jeweils mit Brandschutzeinrichtungen (Feuer- und Rauchmeldeanlagen, Feuerlöscher) versehen
- die Klimaanlagen sind redundant ausgelegt
- Störfälle werden prozessual gemeldet und zeitnah behoben
- 24/7 Bereitschaft von Mitarbeitern zur Behebung von Störungen
- es werden externe und interne technische Sicherheitsanalysen durchgeführt
- die Stromversorgung wird durch Redundanzen sichergestellt (Notstromaggregate sowie USV Anlagen
- die Hochwasser- und Erdbebenkritikalität wurde DIN-gerecht geprüft
§2.8 Datenträgerkontrolle Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens von Datenträgern:
- die Datenträger (soweit möglich) werden restriktiv eingesetzt und verschlüsselt
- die ausgesonderten Datenträger werden in zutrittskontrollierten Räumen gelagert. Diese werden dann datenschutzkonform gelöscht und entsorgt.
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
§2.9 Speicherkontrolle - die vergebenen Zugriffsrechte orientieren sich an dem aufgabenbedingten und datenschutzrechtlichen Erfordernissen (need-to-know Prinzip)
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
- die Datenverarbeitungssysteme sind passwortgeschützt
- die Vorgabe von Passwortrichtlinien inkl. Passwortlänge und Passwortwechsel erfolgt nach den Empfehlungen das BSI
§2.10 Benutzerkontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Verhinderung der Nutzung automatisierter Verarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung durch Unbefugte:
- die Remote Zugriffe auf die Systeme sind durch verschlüsselte, Passphrase- und Zertifikat-gesichert
- die vergebenen Zugriffsrechte orientieren sich an dem aufgabenbedingten und datenschutzrechtlichen Erfordernissen (need-to-know Prinzip)
- die Zugriffe auf Anwendungen, Dateien und sonstige Daten (Eingabe, Veränderung und Löschung) werden für mögliche Auswertungen protokolliert
- die Hard- und Software aller technischen Systeme ist durch eine Firewall geschützt
- der Virenschutz (Anti-Virensoftware) wird regelmäßig aktualisiert
§2.11 Übertragungskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen personenbezogene Daten mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt oder zur Verfügung gestellt wurden oder werden können:- VPN-Technologie (SSL/TLS) wird zur Datenkommunikation und -übertragung eingesetzt
- bei der Übertragung von E-Mail-Nachrichten und sonstigen Informationen wird (wenn möglich) verschlüsselt und pseudonymisiert
- die Hard- und Software aller technischen Systeme ist durch eine Firewall geschützt
- der Virenschutz (Anti-Virensoftware) wird regelmäßig aktualisiert
§2.12 Transportkontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt wird:
- die Auswahl von Dritten erfolgt sorgfältig
- es exitieren detaillierte vertragliche Regelungen zum Auftragsverhältnis
- im Vertrag mit Dritten werden wirksame Kontroll- und oder Zugriffs- bzw. Löschungsrechte vereinbart
- es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten
- VPN-Technologie (SSL/TLS) wird zur Datenkommunikation eingesetzt
- bei der Übertragung von E-Mail-Nachrichten und sonstigen Informationen wird (wenn möglich) verschlüsselt und pseudonymisiert
- beim physischen Transport werden die Transportpersonen und -fahrzeuge sorgfältig ausgewählt
§2.13 Wiederherstellbarkeit Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können:
- es bestehen dezidierte Backup- & Recoverykonzepte
- die Datenwiederherstellbarkeit wird regelmäßig getestet
- alle relevanten Systeme sind mit Raid-Controller ausgestattet
§2.14 Zuverlässigkeit Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden:
- Störfälle werden prozessual gemeldet und zeitnah behoben
- 24/7 Bereitschaft von Mitarbeitern zur Behebung von Störungen
- es werden externe und interne technische Sicherheitsanalysen durchgeführt
- bei der Einführung neuer Soft- oder Hardware werden Test- und Freigabeverfahren vor dem Produktiveinsatz durchlaufen
- permanentes Monitoring alle Systeme mit automatischer Auslösung der Notfallprozeduren
§2.15 Auftragskontrolle Maßnahmen des Auftragnehmers zur Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können:
- die sorgfältige Auswahl von Dritten geschieht in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
- es existieren detaillierte vertragliche Regelungen zum Auftragsverhältnis
- im Vertrag mit Dritten werden wirksame Kontroll- und oder Zugriffs- bzw. Löschungsrechte vereinbart
- der Datenschutzbeauftragte kontrolliert regelmäßig alle Verarbeitungsprozesse
§2.16 Anpassung der innerbetrieblichen Organisation an die besonderen Anforderungen des Datenschutzes Der Auftragnehmer hat sich den folgenden datenschutzrechtlichen Standards unterworfen:
- Erarbeitung eines IT-Sicherheitskonzepts
- Fertigung von internen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien (Policies) sowie Arbeitsanweisungen
- Regelmäßige Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten
- Regelmäßige Hinweise und Ermahnungen, um das Problembewusstsein zu fördern
- Gelegentliche unangekündigte Kontrolle der Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungserbringung grundsätzlich im hauseigenen Rechenzentrumder KONTENT GmbH und unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechts erfolgt. Die Leistungen des Auftgagnehmers orientieren sich zudem soweit möglich an den Vorgaben der Normen der ISO27001 Zertifizierung. Zudem verfolgt der Auftragnehmer die Prozesse, um die Anforderungen der ISO 20000 zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat zudem nach den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik die operativen Leistungskomponenten redundant ausgelegt.