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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KONTENT GmbH (01.10.2001)
Präambel
Die KONTENT GmbH, nachfolgend KONTENT genannt,
ist ein kommerzieller Anbieter verschiedener internetbezogener Dienste.
Basis dieser Dienste ist die Konnektierung sogenannter Second-Level-Domains unter
verschiedenen Top-Level-Domains (beispielsweise "kontent.de"), im folgenden "Domains" genannt.
Zunächst folgen Regelungen, die auf jedes Vertragsverhältnis mit KONTENT
Anwendung finden, sodann diejenigen Regelungen, die abhängig von den durch den Kunden
gewünschten Diensten sind.
1. Geltungsbereich
a) KONTENT erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der auf der unter "http://www.kontent.de" abrufbaren Website zu findenden Leistungsbeschreibungen und etwaiger Zusatzbedingungen, auf die der Kunde jedoch im Zusammenhang mit den durch den Kunden gewünschten Leistungen ausdrücklich hingewiesen wird.
b) Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
c) Etwaige entgegenstehende AGB eines Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
d) KONTENT ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Kunde wird in einem solchen Fall per E-Mail über die Änderung informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen eines Monats der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, KONTENT ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
2. Leistungen / Änderungen des Leistungsangebots / Preisänderungen
a) Die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Dienste finden sich neben diesen AGB auf der Website unter "http://www.kontent.de". Bei allen angebotenen Leistungen gilt, dass eine Erreichbarkeit der seitens KONTENT vorgehaltenen technischen Infrastruktur bis zum Übergabepunkt an externe Netzbetreiber lediglich bei einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel geschuldet ist. Für die Nutzung der Dienste ist jedoch auch die Funktionalität fremder Netze und Technik erforderlich, auf die KONTENT keinen Einfluss hat.
b) KONTENT behält sich vor; Änderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrechterhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und / oder der technischen Weiterentwicklung Rechnung trägt. Sofern kostenfreie Leistungen erbracht werden, besteht kein Anspruch auf deren weitere Erbringung. KONTENT ist berechtigt, diese Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden darauf ein Schadensersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.
c) Sofern die Drittkosten im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen steigen, ist KONTENT berechtigt, diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Dem Kunden wird dies vier Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen gleichen Zeitraums das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Vertragsschluss, Vertragsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag zwischen KONTENT und dem Kunden kommt durch die Annahme des Kundenantrages durch die KONTENT zustande.
b) Minderjährige dürfen die von KONTENT angebotenen Dienste nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten nutzen. Diese unterschriebene Zustimmung ist an KONTENT zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail reicht nicht aus.
c) Die Vertragsdauer für die Konnektierung jeder einzelnen Domain einschließlich etwaiger Zusatzdienste ergibt sich aus den Beschreibungen auf der Website. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht durch eine der Parteien schriftlich zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Betrifft die Kündigung lediglich gebuchte Zusatzmodule, kann dies über die Website erfolgen. Die Kündigung einer Domain ist schriftlich per Brief oder Telefax vorzunehmen. Der Erhalt von Kündigungen wird durch KONTENT gegenüber dem Kunden per E-Mail bestätigt. Hiervon bleibt das Recht beider Parteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grunde unberührt. Auf Ziffer 4 und 5 wird hingewiesen.
d) Sind mehrere Domains und etwaige Zusatzmodule vertragsgegenständlich, so bleibt es dem Kunden unbenommen, die Kündung auf einzelne Domains oder Module zu beschränken.
e) Es steht dem Kunden frei, weitere Domains und Zusatzmodule auch nach erfolgter Konnektierung einer Domain zu bestellen. Die Vertragslaufzeit des Moduls wird sodann an die der zugehörigen Domain angepasst. Bei mehreren Domains sind jedoch unterschiedliche Laufzeiten möglich.
f) Die vertragsgegenständlichen Leistungen stehen stets in Zusammenhang mit der Konnektierung einer Domain. Aus diesem Grunde kann ein Vertragsverhältnis über eine Domain lediglich unter Einschluss aller zur Domain gebuchten Module gekündigt werden.
g) Mit Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Funktionalität der Domain einschließlich etwaiger Zusatzmodule eingestellt, es sei denn, die vorliegenden AGB treffen eine abweichende Regelung.
h) KONTENT ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an Domains bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen geltend zu machen.
i) Sofern der Kunde nicht vor Ablauf des Vertragsverhältnisses die Übertragung der Domain zu einem anderen Anbieter vollzogen oder die Löschung der Domain gegenüber KONTENT beantragt hat, ist KONTENT berechtigt, die Domain freizugeben. Dem Kunden entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegen KONTENT oder die involvierten Registrierungsstellen.
j) Der Vertrag zwischen KONTENT und dem Kunden endet automatisch mit einem abgeschlossenen Providerwechsel oder der Beauftragung der Löschung der Domain. Sofern der Kunde vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Domain auf einen anderen Provider überträgt bzw. löscht, ist dennoch für die Restvertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung geschuldet. Etwaig gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
4. Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und während der Vertragsdauer Änderungen dieser Daten unverzüglich gegenüber KONTENT mitzuteilen. Jedenfalls hat eine solche Mitteilung binnen zwei Wochen nach einer entsprechenden Aufforderung durch KONTENT zu erfolgen. KONTENT ist berechtigt, einen Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Legitimationspapiers zu verlangen. KONTENT verpflichtet sich zur sofortigen Vernichtung des Nachweises nach erfolgter Verifikation der Anschrift.
b) Der Kunde ist weiter verpflichtet, mindestens alle zwei Wochen seine E-Mails abzurufen, um so eine Selbstinformation über Mitteilungen von KONTENT zu ermöglichen, da auf diesem Wege für die Vertragsdurchführung wichtige Informationen übermittelt werden.
c) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die von ihm gewünschte Konnektierung einer Domain nicht in Rechte etwaiger Dritter eingreift. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, das Namens- und Kennzeichenrecht, das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Strafrecht. Es ist Sache des Kunden, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, gegebenenfalls durch Einholung eines Rechtsrats, zu informieren.
d) Der Kunde wird zudem mit oder unter den ihm von KONTENT zur Verfügung gestellten Diensten keine rechtswidrigen Inhalte im Internet anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche z. B. durch Links hinweisen. Dies schließt das Verbot der Versendung unaufgeforderter Massen-E-Mails ein.
In besonderem Masse sind von diesem Verbot betroffen:
· Pornografische oder jugendgefährdende Schriften und Inhalte im Sinne des § 184 StGB bzw. im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjS. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften (GjS) fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich nachhaltig zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist vom Kunden mittels geeigneter technischer oder sonstiger Vorkehrungen Vorsorge zu treffen, damit eine Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
· Links- oder rechtsextremistische Propaganda, insbesondere Schriften oder Inhalte; die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt oder Krieg verharmlosen oder verherrlichen, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern und/oder beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen enthalten.
· Die widerrechtliche Veröffentlichung oder Verbreitung urheberrechtlich relevanten Materials, sowie von diesbezüglichen Seriennummern und Einwahldaten (Warez, Cracks, MP3s etc.), sowie deren Bereithaltung zum Abruf durch Dritte.
e) Der Kunde ist darüber hinaus zur ressourcenschonenden Nutzung der erbrachten Dienste verpflichtet. Dies schließt ein das Internet-Angebot so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers (CGI-Skripe, Datenbankabfragen, usw.) und eine damit verbundene hohe Rechenleistung / überdurchschnittlich hohe Beanspruchung an Arbeitsspeicher oder Ähnliches vermieden wird. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall auffordern, unter angemessener Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde hat KONTENT spätestens 14 Tage im voraus zu informieren, wenn er ein Transfervolumen von mehr als 6 Gigabyte an einem Tag bezüglich der von ihm in Anspruch genommenen Dienste erwartet (beispielsweise nach der Veröffentlichung von Werbung für eine Website).
f) Der Kunde wird eine Beeinträchtigung des Dienstes durch Viren, Würmer, trojanische Pferde oder sonstige schadhafte Programme und / oder Daten unterlassen und eine mögliche Verbreitung in höchstmöglicher Art und Weise verhindern. Auch wird er solche Daten nicht zum Abruf bereithalten.
g) Sofern dem Kunden Zugangsdaten oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, hat er diese geheim zu halten. Gibt der Kunde diese Informationen an Dritte weiter oder ist er sonst für eine Nutzung des Dienstes durch Dritte verantwortlich, so haftet er für die bei KONTENT entstehenden Kosten und Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, den Verlust oder die Kenntnisnahme Unbefugter unverzüglich gegenüber KONTENT anzuzeigen.
h) Der Kunde ist weiter verpflichtet, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden gegenüber KONTENT unverzüglich anzuzeigen.
i) Weitere Verpflichtungen des Kunden ergeben sich aus den Bestimmungen zu den vom Kunden in Anspruch genommenen Diensten (Zusatzbedingungen).
5. Folgen von Vertragsverletzungen und Rechtsverletzungen des Kunden / Rechte von KONTENT
a) Sperrung:
KONTENT behält sich vor, den Zugriff auf Inhalte (Weiterleitung, Website), die möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, zu unterbinden. Insbesondere die Verletzung der in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannten Verpflichtungen berechtigt KONTENT, den Kunden mit sofortiger Wirkung von einer weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen. Für das Recht zur Nutzungsunterbindung / Sperre der Dienste ist jedenfalls ein dringender Tatverdacht ausreichend.
Einem dringendem Tatverdacht gleichzustellen ist ein entsprechendes Votum einer anerkannten Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle für das Internet oder eines Rechtsanwaltes. KONTENT ist in jedem Fall berechtigt, eine Nutzungsunterbindung / Sperrung vorzunehmen, wenn der Kunde Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung gegeben hat. Dem Kunden steht jederzeit der Gegenbeweis offen. Sofern der Kunde mit offenen Forderungen nach Ablauf der in der zweiten schriftlichen Mahnung gesetzten Frist in Verzug ist, steht KONTENT das Recht zu, die vom Kunden bezogenen Dienste zu sperren. Dies berührt die Vergütungspflicht für diesen Zeitraum nicht.
b) Vertragsstrafe / Schadensersatz:
Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannten Pflichten an die KONTENT eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Weitere Rechte und insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben von der Vertragsstrafe unberührt, werden jedoch in voller Höhe auf den zusätzlich geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet.
c) Außerordentliche Kündigung:
KONTENT behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in vorstehender Ziffer 4 c, d, f und g genannte Verpflichtung verstößt.
6. Rechtsstreitigkeiten und Freistellung
a) Sofern Dritte wegen behaupteter Rechtsverletzungen des Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Dienst gegen KONTENT vorgehen, ist der Kunde verpflichtet, KONTENT und ihre Mitarbeiter von etwaigen Schäden freizustellen, sofern er den zugrundeliegenden Verstoß zu vertreten hat oder ihn eine Unterlassungsverpflichtung trifft. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Auslagen ein.
b) Ebenso stellt der Kunde involvierte Dritte (beispielsweise ICANN und involvierte Registries und Registrare) und dort beteiligte natürliche Personen frei.
c) Diese Freistellungsvereinbarung behält ihre Gültigkeit über die Vertragsdauer hinaus für weitere drei Jahre.
d) Im Fall von Rechtsstreitigkeiten nach a) ist KONTENT berechtigt, seine Leistungen im Hinblick auf den betreffenden Dienst einzustellen.
7. Vergütung / Zahlungsweise / Zahlungsverzug / Mahnschreiben
a) Die Preise für die vertragsgegenständlichen Leistungen finden sich in der Preisliste, die unter http://www.kontent.com/price/ im Internet abrufbar ist.
b) Vergütungen sind im Voraus für den im Rahmen des Angebotes genannten Abrechnungszeitraum zu zahlen, es sei denn, es handelt sich um nutzungsabhängige Gebühren.
c) Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail übermittelt. Verlangt der Kunde eine Rechnung per Post, so ist die KONTENT berechtigt, hierfür pro Rechnung das in der unter a) genannten Preisliste aufgeführte Entgelt zu erheben.
d) Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung spätestens innerhalb von 10 Tagen auf eines der Konten der KONTENT zu erfolgen, sofern nicht eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist.
e) Sollte eine Einzugsermächtigung erteilt worden sein, ist die KONTENT bis auf Widerruf durch den Kunden dazu ermächtigt, die fälligen Beträge vom Konto des Kunden abzubuchen. Sofern eine Abbuchung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, scheitert, hat er die Mehrkosten zu tragen, die KONTENT entstehen.
f) Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
g) Für jedes Mahnschreiben wird als pauschalierter Schadenersatz (§ 286 BGB) ein Betrag von brutto € 3,00 [in Worten: drei EURO] vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten, sofern nachgewiesen wird, dass ein ungewöhnlich hoher Schaden diesbezüglich im Einzelfall entstanden ist. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung von KONTENT ist zunächst auf die Wiederholung von Anmeldevorgängen und auf Nachbesserung oder kostenlose
Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt dies wiederholt fehl, so leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf.
9. Haftungsbeschränkung für KONTENT
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet KONTENT stets unbegrenzt. Gleiches gilt für eine Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für KONTENT ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder vertragswesentlicher Nebenpflichten (sogenannte Kardinalpflichten). Bei der vorgenannten einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Höhe auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese in diesem Absatz genannten Grundsätze finden auch bei deliktischer Haftung Anwendung.
c) Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) bleibt deren § 7 Abs. 2 von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
10. Höhere Gewalt
Des weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der KONTENT zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu verstehen. Des weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. KONTENT ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
11. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden durch KONTENT entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) insoweit gespeichert, wie dies zur Durchführung des gesamten Vertrages erforderlich ist. Die Daten werden, soweit dies erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die eine Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain vornehmen oder dabei mitwirken. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch notwendigen Daten in so genannten Whois-Datenbanken. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit dieser Weitergabe der von ihm erhobenen Daten. Weitere Informationen finden sich bei dem jeweils durch den Kunden gewünschten Dienst.
12. Sonstiges
a) Sofern dem Kunden Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung stets vor.
b) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Kunden nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus diesem Vertrag.
c) Nebenabreden und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (Brief oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden sind nicht getroffen.
d) KONTENT ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
e) Die zwischen dem Kunden und KONTENT geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht bei gleichzeitig erklärtem Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen Kaufrecht der UN über den Kauf von beweglichen Sachen.
f) Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
g) Gerichtsstand ist Duisburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.
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Zusätzliche Bedingungen für DE-Domains
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der DENIC e. G. wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch KONTENT nicht.
2. Leistungen von KONTENT
a) Im Rahmen der Registrierung einer DE-Domain übermittelt KONTENT lediglich die vom Kunden abgefragten Daten an die DENIC e. G.. Die Registrierung von Domain ist nicht vertraglich geschuldet, da diese lediglich durch die DENIC e. G. vorgenommen werden kann. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
b) KONTENT übernimmt die Zahlung der von der DENIC e. G. für die Registrierung erhobenen Gebühren, die notwendigen Handlungen hinsichtlich der Verlängerung der Domainregistrierung sowie der Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
3. Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain / fehlerhafte Domainregistrierung
a) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist KONTENT berechtigt, sich bezüglich dieser Domain und dazu gebuchter Module vom Vertrag zu lösen. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
b) Sind mehrere Domains vertragsgegenständlich, so ist KONTENT zu Teilleistungen berechtigt, falls nicht alle Domains verfügbar sind.
c) Der Kunde bevollmächtigt im Fall einer von seiner Anmeldung abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt KONTENT zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
4. Vertragsverhältnisse
Bei der Registrierung einer DE-Domain wird KONTENT zwischen der DENIC (http://www.denic.de) und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Über die Domainregistrierung kommt ein eigenständiger Vertrag zwischen ihm und der DENIC eG zustande. Um auch für den Fall, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber der DENIC e. G. nicht erfüllt werden, die weiterführende Domain-Inhaberschaft sicher zu stellen, gelten für den Kunden subsidiär die DENIC-Direktpreise. Diese Liste wie auch die DENIC-Registrierungsbedingungen, sind durch Anklicken der nachfolgenden URLs abrufbar und ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Vertrages:
http://www.denic.de/de/bedingungen.html
http://www.denic.de/de/preisliste.html
http://www.denic.de/de/richtlinien.html
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Zusätzliche Bedingungen für .COM-, .NET- und .ORG-Domains
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der zuständigen Registrierungsstelle wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch KONTENT nicht.
2. Leistungen von KONTENT / Übertragung der Domain
a) KONTENT übermittelt die die vom Kunden abgefragten Daten an den Registrar zur Beantragung der Domain wie zur Beantragung des diesbezüglich erforderlichen sogenannten Handles. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
b) KONTENT übernimmt die Zahlung der vom Registrar für die Registrierung erhobenen Gebühren, die Verlängerung der Domainregistrierung sowie die Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
c) Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen.
3. Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain / fehlerhafte Domainregistrierung
a) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist KONTENT berechtigt, sich bezüglich dieser Domain und dazu gebuchter Module vom Vertrag zu lösen. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
b) Sind mehrere Domains vertragsgegenständlich, so ist KONTENT zu Teilleistungen berechtigt, falls nicht alle Domains verfügbar sind.
c) Der Kunde bevollmächtigt im Fall einer von seiner Anmeldung abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt KONTENT zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
4. Vertragsverhältnisse
a) Bei der Registrierung einer .COM-, .NET- oder .ORG-Domain übernimmt KONTENT lediglich die Rolle des Vermittlers für den Kunden gegenüber über dem zuständigen Registrar. Der Registrar ist eine durch ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (http://www.icann.org) akkreditierte Registrierungsstelle für .COM-, .NET- und .ORG-Domains. Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt indes durch VeriSign, Inc. (http://www.verisign.com).
b) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt daher unmittelbar zwischen dem Registrar und dem Kunden zustande. Die Vertragsbedingungen des zuständigen Registrars werden dem Kunden während der Anmeldung zu Kenntnis gebracht.
c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl ICANN und der Registrar, wie auch VeriSign, Inc. sich eine Änderung ihrer Vertragsbedingungen vorbehalten. Der Kunde ist insoweit zur Selbstinformation verpflichtet.
5. Domainstreitigkeiten - UDRP
a) Zwingende Voraussetzung einer Registrierung von .COM-, .NET- und .ORG-Domains ist, dass der Kunde für Domainstreitigkeiten die durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) vorgegebene sogenannte Uniform Dispute Resolution Policy - UDRP - anerkennt. ICANN behält sich vor, die diesbezüglichen Regelungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Regelungen, hinsichtlich derer der Kunde zur eigenständigen Information verpflichtet ist, stehen unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm zum Abruf bereit.
b) Der Kunde erklärt vor diesem Hintergrund sein Einverständnis damit, dass bei Auseinandersetzungen dergestalt, dass sich ein Dritter mit der Behauptung an den Kunden wendet, die Registrierung oder Verwendung der Domain greife in seine Rechte ein, das sogenannte UDRP-Verfahren angewendet werden soll.
c) Nachfolgend werden die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens dargestellt. Mit der lediglich in englischer Sprache verfügbaren Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) stellt ICANN als zuständige Verwaltungsstelle für die Organisation des Domain Name Systems ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Streitigkeiten über Rechte an einer bestimmten Domain geschlichtet werden können. Dabei können Markeninhaber gegenüber solchen Personen, die eine dieser Marke identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung als Domain für sich haben registrieren lassen, die Übertragung auf sich beantragen. Die Schlichtungsstelle wird diesem Antrag aber nur dann stattgeben, wenn der derzeitige Domaininhaber zum einen keine eigenen Rechte an der Bezeichnung besitzt (also er z.B. nicht selbst Markeninhaber ist oder sein Unternehmen bzw. er selbst diesen Namen trägt) und zum anderen sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain in böswilliger Absicht geschieht. Eine solche Absicht wird z.B. angenommen, wenn der Domaininhaber die Domain nur zum Zweck des Verkaufs an den Markeninhaber registrieren ließ und diese Domain später dem Markeninhaber auch zum Verkauf anbietet oder er die Bezeichnung mit der Absicht zur Ausnutzung der Markenbezeichnung für eigene wirtschaftliche Zwecke registrieren ließ und sie entsprechend nutzt.
d) In dem Schlichtungsverfahren muss der Markeninhaber seine eigene Rechtsposition unter Beweis stellen und darlegen können, weshalb der derzeitige Domaininhaber keine eigenen Rechte an der Domain besitzt und woraus sich die böswillige Absicht bei dessen Registrierung und Nutzung ergeben. Der Domaininhaber erhält innerhalb des Verfahrens Gelegenheit, seine eigene Rechtsposition darzulegen. Dafür wird ihm nach den Regeln der UDRP eine Frist von 20 Tagen nach Bekanntgabe des Verfahrens durch den UDRP-Provider eingeräumt. Nach den UDRP-Regeln ist für das Verfahren grundsätzlich die Sprache zu verwenden, in der auch die Registrierungsvereinbarung gehalten ist, es sei denn die Schlichtungsstelle hält eine andere Regelung für sachdienlich oder die Parteien haben sich auf eine andere Sprache geeinigt.
e) Die Schlichtungsstelle entscheidet in der Regel auf der Grundlage der ihr vorliegenden schriftlichen Darlegungen, ob sie den Anspruch des Markeninhabers für gerechtfertigt hält oder nicht. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Domain Name auf den Anspruchsteller zu übertragen ist, läuft eine Frist von 10 Werktagen, innerhalb der der unterlegende Domaininhaber ein Gericht mit der Sache befassen kann. Wenn das geschieht, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht umgesetzt, der bisherige Domaininhaber bleibt Inhaber der Domain. Unterbleibt die Anrufung eines Gerichtes, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Ablauf dieser Frist durch den zuständigen Registrar umgesetzt, d.h. die Domain wird auf den obsiegenden Markeninhaber übertragen.
f) Das Schlichtungsverfahren kann vor jedem von der ICANN zugelassenen UDRP-Provider (siehe dazu die Auflistung unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm) beantragt werden. Sobald das Schlichtungsverfahren beantragt wird, ist für die gesamte Dauer dieses Verfahrens sowie für eine Frist von 15 Werktagen nach einer Entscheidung der Schlichtungsstelle die Übertragung der Domain auf Dritte nur unter der Voraussetzung zulässig und möglich, dass sich diese an die künftige Entscheidung der Schlichtungsstelle binden. Dasselbe gilt für den Fall, dass hinsichtlich der Rechte an der Domain während des Schlichtungsverfahrens oder innerhalb der Frist von 15 Werktagen danach ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts.
6. Datenerhebung / Einwilligung des Kunden
a) Nachfolgend genannte Daten werden vom Kunden im Rahmen der Anmeldung der gewünschten Domain erhoben und können durch den Kunden nach der Registrierung in der WHOIS-Datenbank eingesehen werden:
· Vor- und Zunamen des Domaininhabers, bei Unternehmen unter Angabe der Firma, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar);
· Für den Fall, dass der Domaininhaber eine juristische Person ist: Vor- und Zuname einer entscheidungsbefugten Kontaktperson;
· Vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der administrativen Kontaktperson (Admin Contact);
b) Der Kunde wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen, zuvor genannten Daten bei KONTENT gespeichert und an die Registry weitergegeben werden. Darüber hinaus werden die Daten in der WHOIS-Datenbank beim zuständigen Registrar, bei der Registry und möglicherweise bei von Dritten betriebenen WHOIS-Datenbanken, veröffentlicht werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch eine Einwilligung etwaiger betroffener Dritter vorliegt.
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Zusätzliche Bedingungen für .INFO-Domains
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der zuständigen Registrierungsstelle wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch KONTENT nicht.
2. Leistungen von KONTENT / Übertragung der Domain
a) KONTENT übermittelt die die vom Kunden abgefragten Daten an den Registrar zur Beantragung der Domain wie zur Beantragung des diesbezüglich erforderlichen sigenannten Handles. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
b) KONTENT übernimmt die Zahlung der vom Registrar für die Registrierung erhobenen Gebühren, die Verlängerung der Domainregistrierung sowie die Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
c) Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen. Das für die Übertragung der Domain zu einem anderen Registrar erforderliche Passwort wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin per Post übermittelt, um eine Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern.
3. Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain / fehlerhafte Domainregistrierung
a) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist KONTENT berechtigt, sich bezüglich dieser Domain und dazu gebuchter Module vom Vertrag zu lösen. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
b) Sind mehrere Domains vertragsgegenständlich, so ist KONTENT zu Teilleistungen berechtigt, falls nicht alle Domains verfügbar sind.
c) Der Kunde bevollmächtigt im Fall einer von seiner Anmeldung abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt KONTENT zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
4. Vertragsverhältnisse
a) Bei der Registrierung einer .INFO-Domain übernimmt KONTENT lediglich die Rolle des Vermittlers für den Kunden gegenüber über dem zuständigen Registrar.. Der Registrar ist eine durch ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (http://www.icann.org) akkreditierte Registrierungsstelle für .INFO-Domains. Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt durch Afilias, Ltd. (http://www.afilias.info).
b) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt daher unmittelbar zwischen dem Registrar und dem Kunden zustande. Die Vertragsbedingungen des zuständigen Registrars werden dem Kunden während der Anmeldung zu Kenntnis gebracht.
c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl ICANN und der Registrar, wie auch Afilias, Ltd. sich eine Änderung ihrer Vertragsbedingungen vorbehalten. Der Kunde ist insoweit zur Selbstinformation verpflichtet.
5. Domainstreitigkeiten - UDRP
a) Zwingende Voraussetzung einer Registrierung von .COM-, .NET- und .ORG-Domains ist, dass der Kunde für Domainstreitigkeiten die durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) vorgegebene sogenannte Uniform Dispute Resolution Policy - UDRP - anerkennt. ICANN behält sich vor, die diesbezüglichen Regelungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Regelungen, hinsichtlich derer der Kunde zur eigenständigen Information verpflichtet ist, stehen unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm zum Abruf bereit.
b) Der Kunde erklärt vor diesem Hintergrund sein Einverständnis damit, dass bei Auseinandersetzungen dergestalt, dass sich ein Dritter mit der Behauptung an den Kunden wendet, die Registrierung oder Verwendung der Domain greife in seine Rechte ein, das sogenannte UDRP-Verfahren angewendet werden soll.
c) Nachfolgend werden die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens dargestellt. Mit der lediglich in englischer Sprache verfügbaren Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) stellt ICANN als zuständige Verwaltungsstelle für die Organisation des Domain Name Systems ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Streitigkeiten über Rechte an einer bestimmten Domain geschlichtet werden können. Dabei können Markeninhaber gegenüber solchen Personen, die eine dieser Marke identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung als Domain für sich haben registrieren lassen, die Übertragung auf sich beantragen. Die Schlichtungsstelle wird diesem Antrag aber nur dann stattgeben, wenn der derzeitige Domaininhaber zum einen keine eigenen Rechte an der Bezeichnung besitzt (also er z.B. nicht selbst Markeninhaber ist oder sein Unternehmen bzw. er selbst diesen Namen trägt) und zum anderen sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain in böswilliger Absicht geschieht. Eine solche Absicht wird z.B. angenommen, wenn der Domaininhaber die Domain nur zum Zweck des Verkaufs an den Markeninhaber registrieren ließ und diese Domain später dem Markeninhaber auch zum Verkauf anbietet oder er die Bezeichnung mit der Absicht zur Ausnutzung der Markenbezeichnung für eigene wirtschaftliche Zwecke registrieren ließ und sie entsprechend nutzt.
d) In dem Schlichtungsverfahren muss der Markeninhaber seine eigene Rechtsposition unter Beweis stellen und darlegen können, weshalb der derzeitige Domaininhaber keine eigenen Rechte an der Domain besitzt und woraus sich die böswillige Absicht bei dessen Registrierung und Nutzung ergeben. Der Domaininhaber erhält innerhalb des Verfahrens Gelegenheit, seine eigene Rechtsposition darzulegen. Dafür wird ihm nach den Regeln der UDRP eine Frist von 20 Tagen nach Bekanntgabe des Verfahrens durch den UDRP-Provider eingeräumt. Nach den UDRP-Regeln ist für das Verfahren grundsätzlich die Sprache zu verwenden, in der auch die Registrierungsvereinbarung gehalten ist, es sei denn die Schlichtungsstelle hält eine andere Regelung für sachdienlich oder die Parteien haben sich auf eine andere Sprache geeinigt.
e) Die Schlichtungsstelle entscheidet in der Regel auf der Grundlage der ihr vorliegenden schriftlichen Darlegungen, ob sie den Anspruch des Markeninhabers für gerechtfertigt hält oder nicht. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Domain Name auf den Anspruchsteller zu übertragen ist, läuft eine Frist von 10 Werktagen, innerhalb der der unterlegende Domaininhaber ein Gericht mit der Sache befassen kann. Wenn das geschieht, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht umgesetzt, der bisherige Domaininhaber bleibt Inhaber der Domain. Unterbleibt die Anrufung eines Gerichtes, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Ablauf dieser Frist durch den zuständigen Registrar umgesetzt, d.h. die Domain wird auf den obsiegenden Markeninhaber übertragen.
f) Das Schlichtungsverfahren kann vor jedem von der ICANN zugelassenen UDRP-Provider (siehe dazu die Auflistung unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm) beantragt werden. Sobald das Schlichtungsverfahren beantragt wird, ist für die gesamte Dauer dieses Verfahrens sowie für eine Frist von 15 Werktagen nach einer Entscheidung der Schlichtungsstelle die Übertragung der Domain auf Dritte nur unter der Voraussetzung zulässig und möglich, dass sich diese an die künftige Entscheidung der Schlichtungsstelle binden. Dasselbe gilt für den Fall, dass hinsichtlich der Rechte an der Domain während des Schlichtungsverfahrens oder innerhalb der Frist von 15 Werktagen danach ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts.
6. Datenerhebung / Einwilligung des Kunden
a) Nachfolgend genannte Daten werden vom Kunden im Rahmen der Anmeldung der gewünschten Domain erhoben und können durch den Kunden nach der Registrierung in der WHOIS-Datenbank eingesehen werden:
· Vor- und Zunamen des Domaininhabers, bei Unternehmen unter Angabe der Firma, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar);
· Für den Fall, dass der Domaininhaber eine juristische Person ist: Vor- und Zuname einer entscheidungsbefugten Kontaktperson;
· Vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der administrativen Kontaktperson (Admin Contact);
b) Der Kunde wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen, zuvor genannten Daten bei KONTENT gespeichert und an die Registry weitergegeben werden. Darüber hinaus werden die Daten in der WHOIS-Datenbank beim zuständigen Registrar, bei der Registry und möglicherweise bei von Dritten betriebenen WHOIS-Datenbanken, veröffentlicht werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch eine Einwilligung etwaiger betroffener Dritter vorliegt.
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Zusätzliche Bedingungen für .BIZ-Domains
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der zuständigen Registrierungsstelle wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch KONTENT nicht.
2. Leistungen von KONTENT / Übertragung der Domain
a) KONTENT übermittelt die die vom Kunden abgefragten Daten an den Registrar zur Beantragung der Domain wie zur Beantragung des diesbezüglich erforderlichen sigenannten Handles. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
b) KONTENT übernimmt die Zahlung der vom Registrar für die Registrierung erhobenen Gebühren, die Verlängerung der Domainregistrierung sowie die Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
c) Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen. Das für die Übertragung der Domain zu einem anderen Registrar erforderliche Passwort wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin per Post übermittelt, um eine Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern.
3. Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain / fehlerhafte Domainregistrierung
a) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist KONTENT berechtigt, sich bezüglich dieser Domain und dazu gebuchter Module vom Vertrag zu lösen. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
b) Sind mehrere Domains vertragsgegenständlich, so ist KONTENT zu Teilleistungen berechtigt, falls nicht alle Domains verfügbar sind.
c) Der Kunde bevollmächtigt im Fall einer von seiner Anmeldung abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt KONTENT zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
4. Vertragsverhältnisse
a) Bei der Registrierung einer .BIZ-Domain übernimmt KONTENT lediglich die Rolle des Vermittlers für den Kunden gegenüber über dem zuständigen Registrar. Der Registrar ist eine durch ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (http://www.icann.org) akkreditierte Registrierungsstelle für .BIZ-Domains. Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt durch Afilias, Ltd. (http://www.afilias.info).
b) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt daher unmittelbar zwischen dem Registrar und dem Kunden zustande. Die Vertragsbedingungen des zuständigen Registrars werden dem Kunden während der Anmeldung zu Kenntnis gebracht.
c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl ICANN und der Registrar, wie auch Neulevel, Inc. sich eine Änderung ihrer Vertragsbedingungen vorbehalten. Der Kunde ist insoweit zur Selbstinformation verpflichtet.
5. Domainstreitigkeiten - UDRP
a) Zwingende Voraussetzung einer Registrierung von .COM-, .NET- und .ORG-Domains ist, dass der Kunde für Domainstreitigkeiten die durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) vorgegebene sogenannte Uniform Dispute Resolution Policy - UDRP - anerkennt. ICANN behält sich vor, die diesbezüglichen Regelungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Regelungen, hinsichtlich derer der Kunde zur eigenständigen Information verpflichtet ist, stehen unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm zum Abruf bereit.
b) Der Kunde erklärt vor diesem Hintergrund sein Einverständnis damit, dass bei Auseinandersetzungen dergestalt, dass sich ein Dritter mit der Behauptung an den Kunden wendet, die Registrierung oder Verwendung der Domain greife in seine Rechte ein, das sogenannte UDRP-Verfahren angewendet werden soll.
c) Nachfolgend werden die wesentlichen Grundzüge des Verfahrens dargestellt. Mit der lediglich in englischer Sprache verfügbaren Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) stellt ICANN als zuständige Verwaltungsstelle für die Organisation des Domain Name Systems ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Streitigkeiten über Rechte an einer bestimmten Domain geschlichtet werden können. Dabei können Markeninhaber gegenüber solchen Personen, die eine dieser Marke identische oder verwechslungsfähige Bezeichnung als Domain für sich haben registrieren lassen, die Übertragung auf sich beantragen. Die Schlichtungsstelle wird diesem Antrag aber nur dann stattgeben, wenn der derzeitige Domaininhaber zum einen keine eigenen Rechte an der Bezeichnung besitzt (also er z.B. nicht selbst Markeninhaber ist oder sein Unternehmen bzw. er selbst diesen Namen trägt) und zum anderen sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain in böswilliger Absicht geschieht. Eine solche Absicht wird z.B. angenommen, wenn der Domaininhaber die Domain nur zum Zweck des Verkaufs an den Markeninhaber registrieren ließ und diese Domain später dem Markeninhaber auch zum Verkauf anbietet oder er die Bezeichnung mit der Absicht zur Ausnutzung der Markenbezeichnung für eigene wirtschaftliche Zwecke registrieren ließ und sie entsprechend nutzt.
d) In dem Schlichtungsverfahren muss der Markeninhaber seine eigene Rechtsposition unter Beweis stellen und darlegen können, weshalb der derzeitige Domaininhaber keine eigenen Rechte an der Domain besitzt und woraus sich die böswillige Absicht bei dessen Registrierung und Nutzung ergeben. Der Domaininhaber erhält innerhalb des Verfahrens Gelegenheit, seine eigene Rechtsposition darzulegen. Dafür wird ihm nach den Regeln der UDRP eine Frist von 20 Tagen nach Bekanntgabe des Verfahrens durch den UDRP-Provider eingeräumt. Nach den UDRP-Regeln ist für das Verfahren grundsätzlich die Sprache zu verwenden, in der auch die Registrierungsvereinbarung gehalten ist, es sei denn die Schlichtungsstelle hält eine andere Regelung für sachdienlich oder die Parteien haben sich auf eine andere Sprache geeinigt.
e) Die Schlichtungsstelle entscheidet in der Regel auf der Grundlage der ihr vorliegenden schriftlichen Darlegungen, ob sie den Anspruch des Markeninhabers für gerechtfertigt hält oder nicht. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Domain Name auf den Anspruchsteller zu übertragen ist, läuft eine Frist von 10 Werktagen, innerhalb der der unterlegende Domaininhaber ein Gericht mit der Sache befassen kann. Wenn das geschieht, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht umgesetzt, der bisherige Domaininhaber bleibt Inhaber der Domain. Unterbleibt die Anrufung eines Gerichtes, wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nach Ablauf dieser Frist durch den zuständigen Registrar umgesetzt, d.h. die Domain wird auf den obsiegenden Markeninhaber übertragen.
f) Das Schlichtungsverfahren kann vor jedem von der ICANN zugelassenen UDRP-Provider (siehe dazu die Auflistung unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm) beantragt werden. Sobald das Schlichtungsverfahren beantragt wird, ist für die gesamte Dauer dieses Verfahrens sowie für eine Frist von 15 Werktagen nach einer Entscheidung der Schlichtungsstelle die Übertragung der Domain auf Dritte nur unter der Voraussetzung zulässig und möglich, dass sich diese an die künftige Entscheidung der Schlichtungsstelle binden. Dasselbe gilt für den Fall, dass hinsichtlich der Rechte an der Domain während des Schlichtungsverfahrens oder innerhalb der Frist von 15 Werktagen danach ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts.
g) Zudem gibt die Neulevel, Inc. zusätzliche Regelungen zur Behandlung von Domainstreitigkeiten vor, die zum einen Fälle regeln, in denen der Kunde mit seiner Domainanmeldung in Rechte eines Dritten eingreift, der zuvor Markenrechte an der registrierten Zeichenfolge geltend gemacht hat (http://www.neulevel.com/countdown/stop.html).
Zum anderen wird die Lösung von Problemen geregelt, die sich aus einer Verletzung der Beschränkungen für die Registrierung von .BIZ-Domains ergeben (http://www.neulevel.com/countdown/rdrp.html). Der Kunde ist diesbezüglich zur Selbstinformation verpflichtet.
6. Datenerhebung / Einwilligung des Kunden
a) Nachfolgend genannte Daten werden vom Kunden im Rahmen der Anmeldung der gewünschten Domain erhoben und können durch den Kunden nach der Registrierung in der WHOIS-Datenbank eingesehen werden:
· Vor- und Zunamen des Domaininhabers, bei Unternehmen unter Angabe der Firma, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer (sofern verfügbar);
· Für den Fall, dass der Domaininhaber eine juristische Person ist: Vor- und Zuname einer entscheidungsbefugten Kontaktperson;
· Vor- und Zuname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer (sofern verfügbar) der administrativen Kontaktperson (Admin Contact);
b) Der Kunde wird hiermit darüber aufgeklärt und willigt ein, dass die von ihm im Rahmen des Registrierungsvorganges erhobenen, zuvor genannten Daten bei KONTENT gespeichert und an die Registry weitergegeben werden. Darüber hinaus werden die Daten in der WHOIS-Datenbank beim zuständigen Registrar, bei der Registry und möglicherweise bei von Dritten betriebenen WHOIS-Datenbanken, veröffentlicht werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, dass auch eine Einwilligung etwaiger betroffener Dritter vorliegt.
7. Beschränkungen der Registrierung / Vorbehalte der Registry Neulevel, Inc.
a) Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt durch Neulevel, Inc. (http://www.neulevel.biz), welche folgende Zusatzbedingungen vorsieht:
b) Die Registrierung von .BIZ-Domains sind beschränkt für die (beabsichtigte) Nutzung zu geschäftlichen Zwecken. Die Registrierung einer .BIZ-Domain lediglich zum Zweck des Verkaufs, Handels oder zur Überlassung gegen Vergütung stellt ebenso wenig eine zulässige Verwendung der Domain dar, wie die private Nutzung oder die Nutzung, um Dritte durch die Verwendung der Domain herabzusetzen oder die Meinung über Unternehmen oder Produkte zu veröffentlichen. Einzelheiten sind unter http://www.icann.org/tlds/agreements/biz/registry-agmt-appl-18apr01.htm geregelt.
c) Der Kunde versichert, die .BIZ-Domain in Übereinstimmung mit der vorgenannten Regelung zu verwenden und zur Registrierung berechtigt zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass die .BIZ-Domain im Registrierungszeitpunkt in nachvollziehbarem Zusammenhang mit der (beabsichtigten) geschäftlichen Nutzung steht.
d) Neulevel, Inc. behält sich vor, Registrierungen nach eigenem Ermessen zurückzuweisen, zu löschen oder zu übertragen, sofern dies zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs der Registry, zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, auf staatsanwaltliche Anordnung, im Rahmen der oben genannten Regelungen oder zur Vermeidung einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung erforderlich ist. Zudem behält sich Neulevel, Inc. vor, eine .BIZ-Domain während eines laufenden Verfahrens "einzufrieren".
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Zusätzliche Bedingungen für EU-Domains
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Abfrage der Verfügbarkeit einer Domain
Im Vorfeld der Anmeldung einer Domain wird deren Verfügbarkeit abgefragt. Diese lediglich vermittelte kostenfreie Auskunft gibt den im Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenbestand der Whois-Datenbank der zuständigen Registrierungsstelle wieder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass beispielsweise schon ein Registrierungsantrag bezüglich der gewünschten Domain gestellt wurde, welcher lediglich noch nicht in der Datenbank aktualisiert wurde. Eine Haftung für die Richtigkeit der Auskunft wird daher nicht übernommen. Eine Überprüfung oder Beobachtung der Auskunftserteilung erfolgt durch KONTENT nicht.
2. Leistungen von KONTENT / Übertragung der Domain
a) KONTENT übermittelt die die vom Kunden abgefragten Daten an den Registrar zur Beantragung der Domain wie zur Beantragung des diesbezüglich erforderlichen sogenannten Handles. Eine Überprüfung der vom Kunden gemachten Angaben nach Plausibilität und Vollständigkeit erfolgt nicht.
b) KONTENT übernimmt die Zahlung der vom Registrar für die Registrierung erhobenen Gebühren, die Verlängerung der Domainregistrierung sowie die Aktualisierung der Bestandsdaten der Domain auf Kundenwunsch während des Vertragsverhältnisses.
c) Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (in Worten: sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen. Das für die Übertragung der Domain zu einem anderen Registrar erforderliche Passwort wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin per Post übermittelt, um eine Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern.
3. Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain / fehlerhafte Domainregistrierung
a) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Domain ist KONTENT berechtigt, sich bezüglich dieser Domain und dazu gebuchter Module vom Vertrag zu lösen. KONTENT wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
b) Sind mehrere Domains vertragsgegenständlich, so ist KONTENT zu Teilleistungen berechtigt, falls nicht alle Domains verfügbar sind.
c) Der Kunde bevollmächtigt im Fall einer von seiner Anmeldung abweichenden Registrierung einer Domain bereits jetzt KONTENT zur Vornahme aller erforderlichen Maßnahmen, um diesen Zustand zu beseitigen und den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
4. Vertragsverhältnisse
a) Bei der Registrierung einer .EU-Domain übernimmt KONTENT lediglich die Rolle des Vermittlers für den Kunden gegenüber dem zuständigen Registrar. Der Registrar ist eine durch ICANN, der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (http://www.icann.org) akkreditierte Registrierungsstelle für .EU-Domains. Die zentrale Verwaltung des entsprechenden Namensraums erfolgt indes durch die EURid (http://www.eurid.eu).
b) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt daher unmittelbar zwischen dem Registrar und dem Kunden zustande. Die Vertragsbedingungen des zuständigen Registrars werden dem Kunden während der Anmeldung zu Kenntnis gebracht.
c) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sowohl EURid und der Registrar sich eine Änderung ihrer Vertragsbedingungen vorbehalten. Der Kunde ist insoweit zur Selbstinformation verpflichtet.
5. Domainstreitigkeiten
Zur Lösung von .eu-Domainstreitigkeiten wurde das Czech Arbitation Court (tschechisches Schiedsgericht) ausgewählt. Bereits bei der .eu-Registrierung verpflichtet man sich, im Streitfall dem alternativen Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution oder kurz ADR) zu unterwerfen. Das Verfahren ähnelt dem UDRP bei .com, net und .org Domains. Näheres unter:
http://www.adreu.eurid.eu/ .
Allgemeinere Informationen unter:
http://www.eurid.eu/.
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Zusätzliche Bedingungen für den Email-Dienst
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
Email-Dienst
1. Sofern dem Kunden im Rahmen der von ihm bezogenen Leistungen E-Mail-Dienste zur Verfügung gestellt werden, gelten die nachfolgenden Regelungen:
2. KONTENT schuldet den fehlerfreien und erfolgreichen Versand von E-Mails innerhalb des anbietereigenen Netzes im Rahmen der in Ziffer 2 a) des Allgemeinen Teils der AGB vereinbarten Verfügbarkeit. Für den Versand von E-Mails an oder über andere Netze schuldet der Anbieter keinen Erfolg. Gleiches gilt für die Weiterleitung von E-Mails.
3. Eingehende E-Mails werden ab dem Zeitpunkt ihres Einganges für zwei Monate gespeichert und zum Abruf durch den Kunden bereit gehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden die E-Mails gelöscht. Eine vorzeitige Löschung erfolgt nur dann, wenn gesetzliche Regelungen und/oder die vorliegenden Geschäftsbedingungen KONTENT dazu berechtigen.
4. Für jede Domain des Kunden stellt KONTENT ungeachtet der Anzahl der vom Kunden gewünschten Postfächer ein Höchstvolumen an Speicherplatz für den E-Mail Dienst von insgesamt 10 MB pro POP3-Adresse zur Verfügung. Bei Überschreitung des Höchstvolumens ist der KONTENT berechtigt, die eingehenden E-Mails an den jeweiligen Absender zurück zu senden.
5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden für und an den Kunden keine E-Mails mehr weitergeleitet oder zum Abruf bereitgehalten.
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Zusätzliche Bedingungen für den Webspace-Dienst
Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der
der KONTENT GmbH.
1. Impressumspflicht
a) Der Kunde verpflichtet sich, von ihm zum Abruf bereitgehaltene Inhalte mit einem Impressum unter Angabe des Namens, bei juristischen Personen auch des Vertretungsberechtigten, einer E-Mail-Adresse, gegebenenfalls der Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisternummer und gegebenenfalls der Umsatzsteueridentifikationsnummer hinzuweisen. Auf die in Ziffer 5 des Allgemeinen Teils der AGB genannten Folgen im Fall der Zuwiderhandlung wird hingewiesen.
b) Weitergehende gesetzliche Informationspflichten bleiben davon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren.
2. Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm aufgespielten Website sowie aller damit in Zusammenhang stehender Daten selbst verantwortlich. Eine regelmäßige Datensicherung durch KONTENT ist nicht vertragsgegenständlich.
3. Vervielfältigung
KONTENT ist berechtigt die gesamte Webpräsenz auf weiteren, gespiegelten Servern vorzuhalten, unabhängig davon, über welchen Knotenpunkt und/oder Backbone dieser Server mit dem Internet verbunden ist. Darüber hinaus ist KONTENT zu Sicherungs- bzw. Archivierungszwecken berechtigt, Kopien der gesamten Webpräsenz auf einem Speichermedium seiner Wahl zu erstellen. KONTENT trifft hierdurch keinerlei Verpflichtung, die Webpräsenz des Kunden zu sichern. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich, der die auf der Webpräsenz vorzuhaltenden Inhalte über mittels eines zur Verfügung gestellten Passworts selbst auf einen von KONTENT vorgehaltenen Server aufspielt. KONTENT ist verpflichtet, erstellte Vervielfältigungsstücke nach Vertragsbeendigung unverzüglich zu löschen und zu veranlassen, dass gegebenenfalls auf weiteren Servern gespiegelte Inhalte alsbald gelöscht werden.
4. Vertragsbeendigung / Herausgabe gespeicherter Daten
Der Anbieter ist ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages berechtigt, die Webpräsenz des Kunden sofort aus dem Internet zu nehmen, so dass diese nicht mehr abrufbar ist. Eine über das Vertragsende hinaus dennoch bestehende Abrufbarkeit der Webpräsenz begründet keine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses.
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